
Die Schönheit von Schottergärten ist bekanntlich Ansichtssache. Doch nun schreibt ein neues Gesetz in Bremen vor: Besitzer von Schottergärten müssen ihre Gärten bis Ende 2026 entfernen.
Die Schönheit von Schottergärten ist bekanntlich Ansichtssache. Doch nun schreibt ein neues Gesetz in Bremen vor: Besitzer von Schottergärten müssen ihre Gärten bis Ende 2026 entfernen.
Das wurde von der Stadtbürgerschaft, dem Kommunalparlament Bremens, durch eine Änderung des Begrünungsortsgesetzes beschlossen.
Das Anlegen neuer Schottergärten ist bereits seit Mai 2019 verboten.
Zusätzlich schreibt das neue Gesetz vor, dass bestehende Schottergärten nicht nur entfernt, sondern die Flächen stattdessen begrünt werden müssen. Das ganze hat natürlich seinen Grund.
"Schottergärten heizen im Sommer die Stadt auf und schaden der Artenvielfalt", erklärte der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Ralph Saxe. "Diese lebensfeindlichen Steinwüsten braucht kein Mensch."
Der neue Beschluss soll sich aber nicht nur auf Bodenflächen auswirken, sondern auch auf Dachflächen.
Dies betrifft Dachflächen bei Neubauten in städtischen Gebieten. Früher mussten Flachdächer ab 100 Quadratmetern begrünt werden, sofern es möglich war.
Jetzt gilt diese Regelung auch für Flachdächer mit einer Größe von 50 Quadratmetern oder mehr.
Zudem sind nun auch neue Reihenhäuser und Gebäude mit einer Halle von dieser Regelung betroffen, während sie zuvor davon ausgenommen waren.
In Niedersachsen müssen nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein, es sei denn, sie sind für eine andere zulässige Nutzung erforderlich. Im Januar entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, dass Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von Schottergärten anordnen können.