Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild)
Vor Hunderten von Journalisten und Journalistinnen stellen die vier Parteivorsitzenden die Grundzüge des zwischen ihnen vereinbarten Koalitionsvertrags vor.