Günther Jauch gegen Clickbaiting: Sieg vor Gericht
Günther Jauch
Dagegen wehrte sich der Moderator – und bekam jetzt recht. Günther Jauch (62) ist einer der bekanntesten Deutschen, ist allgemein beliebt bei jung und alt. Da wundert es nicht, dass das Gesicht des Moderators gern genutzt wird, um Clicks im Internet zu generieren.
Geschmacklose Jagd nach Clicks
Doch manchmal überschreitet die Art und Weise, wie diese Clicks generiert werden, eindeutig die Grenze des guten Geschmacks. So weit, dass sich Günther Jauch gezwungen sah, gerichtlich dagegen vorzugehen. Ziel seines Zorns: Die Social-Media-Abteilung der von der Bauer Media Group herausgegeben Fernsehzeitschrift 'TV Movie'. Dort hatte man 2015, als die Krebserkrankung von Roger Willemsen (†6 0) bekannt wurde, ein Posting veröffentlicht, das Bilder von vier Moderatoren zeigte und geschrieben: "Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen".
Kein Zusammenhang mit Günter Jauch
An Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten. Das fand auch Günther Jauch, der einer der abgebildeten TV-Stars war. Er klagte gegen die Fernsehzeitschrift, da sein Bild ohne Erlaubnis und vor allem ohne Zusammenhang mit dem eigentlich Artikel verwendet worden war. Dieser enthielt nämlich keinerlei Informationen über Jauch: Der Moderator war lediglich dazu benutzt worden, Clicks einzufahren. Das Gericht gab dem Star recht. Die Strafe von 20.000 Euro, die an Jauch gezahlt werden soll, ist allerdings kein Schmerzensgeld.
Strafe für Clickbait
Es geht um die so genannte Lizenzanalogie, quasi nachträgliche Lizenzgebühren für die Nutzung des Bildes, ungeachtet der Tatsache, ob es zur Nutzung freigegeben worden wurde. "Um die Leser gezielt zum Weiterklicken zu animieren, sei bewusst in Kauf genommen worden, dass die verlinkte Meldung im Zielartikel keinerlei Bezug zu drei der vier Abgebildeten gehabt habe. Vielmehr sei die Beliebtheit der Abgebildeten gezielt zu dem (einzigen) Zweck ausgenutzt worden, um möglichst viel Traffic auf die eigene Internetseite umleiten zu können, den eigenen Internetauftritt bekannter zu machen und durch die so erzeugten Klicks dort Werbemehreinnahmen zu erzielen", fasste das Gericht zusammen. 'TV Movie' kann gegen den Beschluss vor dem Bundesgerichtshof vorgehen. Vorerst hat Günther Jauch jedoch gewonnen.