Das müssen Sie über die Abfahrtsverbote wissen

Der Landkreis Rosenheim führt ab Freitag, 15.08.2025, situationsabhängige Durchfahrts- bzw. Abfahrtsverbote auf Landstraßen nahe der A 8 ein. Ziel der Abfahrtverbote ist es, den Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn aus den betroffenen Orten herauszuhalten. Das müssen Autofahrer jetzt wissen.
Die Regelung greift jeweils freitags bis sonntags sowie an Feiertagen und wird durch entsprechende Beschilderung angezeigt. Am 15.08. ist in vielen bayerischen Gemeinden Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag – entsprechend ist mit hohem Reiseverkehr zu rechnen.
Die Maßnahme betrifft vor allem die Ausweichrouten rund um mehrere A-8-Anschlussstellen im Landkreis Rosenheim. Aktiviert werden die Sperren bei stark stockendem Verkehr auf der A8, jeweils an den genannten Tagen und Zeiten.
Betroffene Anschlussstellen an der A 8
- 100a Bad Aibling
- 100b Rosenheim-West
- 101 Dreieck Inntal
- 102 Rosenheim
- 103 Rohrdorf
- 104 Achenmühle
- 105 Frasdorf
- 106 Bernau am Chiemsee
- 107 Felden
Ausschilderung und Aktivierung der Sperren
Vor Ort kommen Verkehrszeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit dem Zusatz "für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn" zum Einsatz. Ergänzend informieren LED-Tafeln entlang der A8, sobald die Straßenverkehrsbehörden die Anordnung aktivieren. Damit soll sichergestellt werden, dass ortsunkundige Fahrer rechtzeitig vor der Abfahrt gewarnt werden.
Das Verbot richtet sich gezielt gegen den Durchgangsverkehr. Wer ein Ziel im betroffenen Bereich hat, etwa als Anwohner oder Feriengast, darf die Strecken weiterhin befahren. Voraussetzung ist, dass bei einer Kontrolle ein plausibler Nachweis vorgelegt werden kann – zum Beispiel eine Hotelbuchung, eine Einladung oder ein amtlicher Wohnsitznachweis.
Kontrollen und mögliche Sanktionen
Die Polizei hat angekündigt, stichprobenartig zu kontrollieren. Wer die Straßen ausschließlich zur Umfahrung eines Staus auf der Autobahn nutzt, muss damit rechnen, wieder zurück auf die A8 geleitet zu werden. Ziel ist es, die betroffenen Orte spürbar vom überörtlichen Verkehr zu entlasten.
Für Verstöße gegen das Zeichen 250 sieht der bundesweit gültige Bußgeldkatalog bei Pkw in der Regel ein Verwarn- oder Bußgeld von 50 Euro vor. Die genaue Ahndung kann je nach Fahrzeugart und Situation variieren. Spezielle vom Landkreis festgelegte Sanktionshöhen für diese Maßnahme liegen derzeit nicht vor.
Bedeutung des Starttermins
Dass der Beginn der neuen Regelung auf den 15.08. fällt, hat besondere Bedeutung: Mariä Himmelfahrt ist in vielen Teilen Bayerns ein gesetzlicher Feiertag und zählt zu den stark frequentierten Reisetagen. Die Behörden rechnen an diesem Wochenende mit hohem Verkehrsaufkommen und entsprechend häufigem Einsatz der Abfahrtsverbote.
Die Einführung der Maßnahme markiert einen weiteren Schritt im Bestreben, den Ausweichverkehr von Autobahnen bei Staus gezielter zu steuern. Für Autofahrer bedeutet das, auf der A8 zu bleiben, wenn die Beschilderung auf eine Sperre hinweist, es sei denn, der Zielort liegt nachweislich innerhalb des gesperrten Bereichs.