1.570 Crashs mit Personenschäden
Die neuesten Unfallzahlen zu E-Scooter auf deutschen Straßen liegen vor. Wie das statistische Bundesamt in Wiesbaden (DESTATIS) am Donnerstag, 7.1.2021 mitteilt, registrierte die Polizei zwischen Januar bis September 2020 insgesamt 1.570 Unfälle mit Elektrokleinfahrzeugen.
Nach der Auswertung verloren sieben E-Scooterfahrer ihr Leben, 269 wurden schwer, 1.096 leicht verletzt. Unfälle mit E-Scootern werden seit 1. Januar 2020 von der Polizei, die der Statistik der Straßenverkehrsunfälle die Daten liefert, separat erfasst.
Noch spielen E-Scooter im Unfallgeschehen somit eine vergleichsweise geringe Rolle, allerdings stieg die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Frühjahr und Sommer an: Gab es im 1. Quartal 2020 noch 252 Unfälle mit Personenschaden, so waren es im 2. Quartal bereits 417. Am höchsten war die Zahl im 3. Quartal: Von Juli bis September nahm die Polizei 901 E-Scooter-Unfälle auf, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Dabei wurden 4 Menschen getötet, 145 schwer verletzt und 627 leicht.
Insgesamt betrachtet verringerte sich 2020 im Zuge der Corona-Pandemie das Verkehrsaufkommen, was auch zu einer Abnahme des Unfallgeschehens führte. Von Januar bis September 2020 erfasste die Polizei rund 1,68 Millionen Straßenverkehrsunfälle. Das waren 15,4 % weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Mehr als 12.700 Fahrradunfälle
Im Vergleich zu den Fahrradunfällen erfasste die Polizei in ersten drei Quartal 2020 mehr als 73.290 Unfälle, bei denen Fahrer zu Schaden kamen. 351 Radfahrer kamen ums Leben, 14.128 erlitten schwere Verletzungen, 59.633 wurden leicht verletzt.
E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In puncto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.