Wer bis 2026 seinen Führerschein umtauschen muss
Bis 2033 müssen alle alten Führerscheine ins einheitliche EU-Format. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahr – wer bis zum 19. Januar 2026 dran ist, sollte jetzt prüfen. Hier lesen Sie, wer tauschen muss, welche Unterlagen genügen und wie der Ablauf funktioniert.
Die EU-Richtlinie 2006/126/EG sieht vor, dass alle Führerscheine in ein einheitliches und fälschungssicheres Format überführt werden. Das erhöht die Sicherheit und erschwert Fälschungen. In Deutschland betrifft das rund 43 Millionen Führerscheine, die bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen. Besonders ältere Dokumente wie der graue oder rosafarbene Papierführerschein sind betroffen.
Wer bis 2026 umtauschen muss
Die Fristen für den Umtausch richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Für Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endet die Frist am 19. Januar 2026. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben unabhängig vom Ausstellungsjahr Zeit bis 2033. Es ist wichtig, das genaue Ausstellungsdatum im Führerscheindokument zu überprüfen, da dieses entscheidend für die Frist ist.
Der Ablauf des Umtauschs
Der Umtausch ist eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit und erfordert keine erneute Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Sollte der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde erforderlich. Diese kann telefonisch, per Post oder online beantragt werden.
Kosten und Gültigkeit des neuen Führerscheins
Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 25 Euro. Hinzu kommen die Ausgaben für das biometrische Passfoto. Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Diese Befristung dient dazu, die Aktualität von Passfoto und Personendaten sicherzustellen und Fälschungen zu erschweren.
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Wer die Umtauschfrist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Wichtig: Dies gilt nur für Pkw- und Motorradführerscheine. Bei Lkw- und Busführerscheinen können strengere Konsequenzen drohen. Im Ausland kann ein abgelaufener Führerschein jedoch zu erheblichen Problemen führen, insbesondere bei der Anmietung eines Fahrzeugs.
Tipps für den reibungslosen Umtausch
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle zu vereinbaren. Viele Behörden bieten mittlerweile auch Online-Services an, um den Prozess zu beschleunigen. Halten Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, um Verzögerungen zu vermeiden.
