Gesetz gegen Gaffer-Fotos

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (13.11.2019) ein schärferes Vorgehen gegen Gaffer beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechts bei Bildaufnahmen führen.
„Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands“, erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Bis zu zwei Jahre Gefängnis
Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor, wenn jemand „eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt“. Bisher gab es diesen Schutz nur für lebende Personen. Die Gesetzesvorlage muss noch das Parlament und den Bundestag passieren.
Nahezu täglich gibt es Meldungen über Gaffer, die an Unfallorten Opfer filmen und fotografieren. Bundesweite Berühmtheit erlangte der Autobahnpolizist Stefan Pfeiffer, dem Ende Mai 2019 bei einem tödlichen Autobahnunfall der Kragen angesichts vieler Gaffer platzte. Er schnappte sich schimpfend einen filmenden Lkw-Fahrer und machte ihm das Angebot, ihn zur Leiche zu führen. Der Trucker brach daraufhin in Tränen aus.