Bußgelder auch für Touristen schnell vierstellig

Griechenland hat zum 3. Juni 2025 weitreichende Änderungen im Straßenverkehrsrecht eingeführt – mit drastischen Bußgeldern auch für Touristen.
Mit deutlich verschärften Bußgeldern, neuen Vorschriften für Geschwindigkeit, Verhalten im Straßenverkehr und strenger Überwachung reagiert die Regierung auf eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Verkehrstoten – insbesondere unter Motorradfahrern. Die neuen Regelungen gelten sowohl für Einheimische als auch für Touristen, die mit Mietwagen, Motorrädern oder Wohnmobilen unterwegs sind. Auch der Umgang mit dem eigenen Fahrzeug bei Fährfahrten und an Häfen steht zunehmend im Fokus der Behörden.
Die Neuregelungen betreffen zahlreiche klassische Verkehrsdelikte – von der Handynutzung am Steuer bis zu illegalem Parken:
Telefonieren am Steuer
- 1. Verstoß: 350 Euro Bußgeld + 30 Tage Führerscheinentzug
- 2. Verstoß: 1.000 Euro + sechs Monate Führerscheinentzug
- 3. Verstoß: 2.000 Euro + ein Jahr Fahrverbot
Diese Sanktionen gelten auch für Moped- und Fahrradfahrer.
Fahren ohne Helm
- Gleich hohe Strafen wie beim Handyverstoß – auch für Mitfahrer auf dem Sozius. Motorradfahrer machen rund 38 % der Verkehrstoten in Griechenland aus – mehr als doppelt so viel wie im EU-Durchschnitt.
Neue Tempolimits
- 30 km/h in engen Stadtgassen
- 50 km/h auf innerstädtischen Hauptstraßen
- 140 km/h auf Autobahnen (bisher 130 km/h)
Geschwindigkeitsüberschreitung
- Bei einer Überschreitung von 20 km/h beginnt das Bußgeld ab 100 Euro
- Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h werden mindestens 350 Euro fällig
- Extreme Fälle, wie das Fahren mit mehr als 200 km/h, können mit bis zu 8.000 Euro Bußgeld und vier Jahren Führerscheinentzug geahndet werden
Alkoholverstöße
- Promillegrenze: 0,5
- Für Fahranfänger, Motorrad- und Berufskraftfahrer: absolutes Alkoholverbot
- Strafen beginnen ab 1.000 Euro, Fahrverbote von bis zu zehn Jahren möglich
Aggressives Verhalten & Straßenrennen
- Bereits beim ersten Verstoß: 2.000 Euro Bußgeld + ein Jahr Fahrverbot
- Beim dritten Mal: bis zu 8.000 Euro + vier Jahre Führerscheinentzug
Wohnmobile, Wildcampen und Parkregeln
Besondere Aufmerksamkeit gilt Camping- und Wohnmobilreisenden. Seit Mai 2025 ist das Aufstellen von Zelten sowie das Parken von Wohnmobilen an Stränden, archäologischen Stätten, Küstenstreifen, Waldrändern und in Wäldern generell verboten. Auch das Parken in Wohngebieten für mehr als 24 Stunden ist unzulässig. Verstöße werden mit bis zu 3.000 Euro pro Person geahndet. Im Wiederholungsfall sind sogar Haftstrafen von bis zu drei Monaten möglich.
Ein besonderes Risiko: Bei Parkverstößen kann die Polizei amtliche Kennzeichen entfernen. Diese werden oft erst nach Wochen und gegen Zahlung des Bußgelds zurückgegeben.
Vorrangregeln & Verkehrsbesonderheiten
Die griechischen Verkehrsregeln unterscheiden sich in manchen Punkten deutlich von den deutschen:
- In Kreisverkehren gilt ohne anderslautende Beschilderung: Einfahrende Fahrzeuge haben Vorrang
- Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten in ungeraden Monaten, mit zwei Linien in geraden Monaten
Überwachung und Kontrollen
Die Einhaltung der neuen Regeln wird intensiv durch neue Überwachungskameras, Drohnen und digitale Kennzeichenscanner überwacht. Verstöße werden elektronisch dokumentiert und können bei Wiederholung empfindlich teurer werden.