So soll der Führerschein günstiger werden
Das Bundesverkehrsministerium hat ein Reformpaket erarbeitet, mit dem der Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer werden soll.
Der Erwerb eines Führerscheins soll nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) künftig deutlich günstiger werden. Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat dazu jetzt ein Reformpaket vorgelegt.
Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt nach BMV-Angaben derzeit bei rund 3.400 Euro. Durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz sollen die Kosten deutlich gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. "Mobilität darf kein Privileg sein. Mit unseren Reformvorschlägen machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau", sagte Schnieder bei der Vorstellung seiner Pläne.
Das Reformpaket "Bezahlbarer Führerschein" gliedert sich in folgende Eckpunkte:
1. Theoretische Fahrausbildung
- Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen.
- Bürokratierückbau: Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.
- Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit 1.169 Fragen. Er soll um ein Drittel reduziert werden. Das Thema Verkehrssicherheit muss beim Fragenkatalog im Mittelpunkt stehen.
2. Praktische Fahrausbildung
- Simulatoren: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, verstärkt Simulatoren zu nutzen. Zum Beispiel soll die Kompetenz zur Führung eines Schaltwagens vollständig in einem Simulator erworben werden können. Damit entfällt für die Fahrschulen die Notwendigkeit, spezielle Schaltwagen für Fahrschulen vorzuhalten. Die Prüfung kann dann in einem Automatik-Fahrzeug absolviert werden.
- Weniger verpflichtende Sonderfahrten: Die verpflichtenden besonderen Ausbildungsfahrten (Nachtfahrten, Autobahnfahrten, Überlandfahrten) sollen reduziert werden. Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, diese Fahrten teilweise in einem Simulator zu absolvieren.
- Fahrprüfung: Die Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden.
- Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfalls digitalisiert und einfacher gestaltet werden.
- Experimentierklausel: Fahrerfahrung ist ein wesentlicher Faktor für den Erwerb der praktischen Fahrkompetenz. Deshalb soll diskutiert werden, inwieweit ggf. nahestehende Personen in die Fahrausbildung einbezogen werden können (Laienausbildung).
3. Preistransparenz
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Bestandteilen zusammen (u.a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Es soll künftig möglich sein, online die Kosten und Durchfallquoten aller Fahrschulen einzusehen und damit einen realistischen Kosten- und Qualitätsvergleich durchzuführen.
Darüber hinaus will das BMV prüfen, ob und in welchem Umfang sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Vorschläge auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie bspw. Lkw) übertragen lassen. Die jetzt gemachten Vorschläge sollen gemeinsam mit den Ländern und der Branche weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, die rechtlichen Änderungen im ersten Halbjahr 2026 auf den Weg zu bringen.
Zustimmung und Kritik aus den Verbänden
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) steht den Vorschlägen Schnieders grundsätzlich offen gegenüber, sagt aber klar, dass die Bezahlbarkeit des Führerscheinerwerbs nicht auf Kosten der Sicherheit gehen darf. Eine klar ablehnende Haltung hat der DVR gegenüber den angedachten Laien-Fahrlehrern. "Möglichkeiten einer Laienausbildung wurden aus gutem Grund bereits 1986 abgeschafft", so DVR-Präsident Manfred Wirsch.
Auch der TÜV-Verband steht dem Reformpaket prinzipiell offen gegenüber. Kritisch sieht man hier aber die Verkürzung der Fahrprüfung auf nur 25 Minuten. Eine umfassende Beurteilung der Fahrkompetenz in einem immer komplexer werdenden Verkehrsgeschehen sei so nicht möglich. Zudem fehlen aus Sicht des TÜV-Verbands wichtige Maßnahmen. Notwendig seien schärfere Sanktionen, um gegen die stark zunehmende Zahl der Täuschungsversuche in den Theorieprüfungen vorzugehen.
Hinweis: In der Fotoshow über dem Artikel verraten wir Ihnen, welche Fahrzeuge Sie mit dem Führerschein der Klasse B fahren dürfen.