Steuerbefreiung für Elektroautos auf der Kippe
Die Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektroautos in Deutschland endet nach aktuellem Stand am 31. Dezember 2025. Auf dem "Autogipfel" am 9. Oktober kommt das Thema auf die Tagesordnung.
Die Regierungskoalition hatte Anfang Juli 2025 beschlossen, dass es keine Senkung der Stromsteuer für private Haushalte trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag geben wird. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist aber auch eine Verlängerung der Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge bis 2035 vorgesehen. Im Frühjahr 2025 wurde ein entsprechender Acht-Punkte-Plan vorgestellt.
Im Koalitionsvertrag vereinbart
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte gegenüber auto-motor-und-sport.de: "Der Koalitionsvertrag sieht eine Verlängerung der befristeten Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektroautos bis zum Jahr 2035 vor. Ein Zeithorizont für eine gesetzliche Umsetzung steht momentan aber noch nicht fest. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates."
Entsprechend unterliegen ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassene E-Autos der regulären Kfz-Steuer. Reine Elektrofahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2025 zugelassen werden, profitieren bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuerbefreiung – den kompletten 10-Jahres-Zeitraum können E-Auto-Käufer aber nicht mehr ausnutzen. Für alle reinen Stromer, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden, gilt dagegen die reguläre Kfz-Steuerpflicht.
Auto-Gipfel soll Klarheit bringen
Bei einem von der Bundesregierung geplanten "Autodialog" sollen zusätzliche Schritte zur Unterstützung der Automobilindustrie diskutiert werden. SPD-Chef Lars Klingbeil hatte im Bundestag angekündigt, dass konkrete Beschlüsse vorbereitet werden. Nach Angaben aus Regierungskreisen ist der Termin für den 9. Oktober vorgesehen. Eingeladen sind mehrere Bundesminister, die Ministerpräsidenten von Bundesländern mit starker Autoindustrie, führende Hersteller und Zulieferer sowie Vertreter der Beschäftigten.
Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa fordert die Autoindustrie klar die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Steuerbefreiung bis zum Jahr 2035. Die dpa zitiert die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller: "Läuft die Kfz-Steuerbefreiung am Ende des Jahres aus, würden vollelektrische Fahrzeuge sogar höher besteuert als Plug-in-Hybride – ein Widerspruch, den die Koalition dringend auflösen muss, um Verunsicherung und Kaufzurückhaltung zu vermeiden."
Diese Kfz-Steuer soll für E-Autos kommen
Für E-Autos wird die Steuer nicht wie bei Verbrennern nach Emissionen oder Hubraum, sondern ausschließlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Die Bemessung erfolgt in Stufen zu jeweils 200 Kilogramm.
Beispiele für die jährliche Kfz-Steuer bei E-Autos
- BMW i3 (1.630 kg zulässiges Gesamtgewicht) ca. 50 Euro
- VW ID.4 Pro Performance (2.480 kg) ca. 75 Euro
- Tesla Model Y Long Range (2.300 kg) ca. 70 Euro
Diese Werte gelten für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Gebrauchte Elektroautos, die vor diesem Stichtag erstmals zugelassen wurden, bleiben weiterhin steuerbefreit – auch bei Halterwechsel – bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist oder spätestens bis zum 31. Dezember 2030.
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