Tempolimit für Fußgänger
Ab dem 1. Januar 2026 müssen sich Fußgänger in der Slowakei auf eine neue Regelung einstellen: Ein Tempolimit von maximal sechs km/h wird auf allen Gehwegen eingeführt. Wer schneller unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Der Vorschlag für das Tempolimit wurde von Lubomir Vazny, einem Parlamentsabgeordneten und ehemaligen Verkehrsminister der linksnationalen Partei Smer-SSD, eingebracht. Er erklärt, dass das Gesetz dazu dient, die Sicherheit zu erhöhen und Kollisionen zwischen Fußgängern und Personen auf Rollern oder E-Scootern zu vermeiden. Diese häufen sich im Moment zunehmend auf Gehwegen. Besonders in dicht besiedelten Städten wie Bratislava wird das Überholen und die Geschwindigkeit auf Gehwegen immer mehr zu einem Problem.
Nicht nur die Fußgänger betroffen
Das neue Gesetz betrifft somit nicht nur Fußgänger, sondern auch Roller und E-Scooter-Fahrer. Alle, die sich auf dem Gehweg fortbewegen. Wie genau die Geschwindigkeit überwacht und durchgesetzt wird, bleibt bislang jedoch unklar. Eine tatsächliche Geschwindigkeitsmessung auf Gehwegen wird als schwierig umzusetzen eingeschätzt.
Die Diskussion über dieses Tempolimit hat in der Slowakei für einige Heiterkeit gesorgt, da das Gesetz als etwas kurios angesehen wird. Dennoch sind die Gründe, die zu seiner Einführung führten, durchaus nachvollziehbar. In vielen Städten ist das Aufeinandertreffen von Fußgängern und Rollern inzwischen ein alltägliches Problem, das sowohl zu gefährlichen Situationen als auch zu Missverständnissen führen kann. In diesem Kontext stellt das Tempolimit eine Möglichkeit dar, potenzielle Unfälle zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen.
Könnte ein solches Tempolimit auch in Deutschland eingeführt werden?
In Deutschland erscheint ein Tempolimit für Fußgänger auf Gehwegen eher unwahrscheinlich. Der Hauptgrund liegt in der unterschiedlichen Nutzung von Gehwegen: In Deutschland sind diese in der Regel für Fußgänger und Eltern mit Kinderwagen reserviert. Radfahrer nutzen in der Regel getrennte Radwege oder die Straße. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen müssen Radfahrer im Falle von Fußgängern Schrittgeschwindigkeit einhalten. Daher gibt es hier keine vergleichbare Problematik wie in der Slowakei.
