Auto-Verkäufer besonders betroffen

In einer Blitzumfrage hat der Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bei 1.069 Betrieben nach Kurzarbeit gefragt.
Wie der Verband am Donnerstag (26.3.2020) mitteilt, nehmen aktuell rund 70 der Autohäuser und Kfz-Betriebe bereits Kurzarbeitergeld in Anspruch. 90 Prozent der Betriebe gaben an, dass sie Kurarbeitergeld für die Mitarbeiter im Verkaufsbereich beantragt haben, 74 Prozent sind es für das Service- und Werkstatt-Personal. Bei den Angaben waren Doppelnennungen möglich.
ZDK-Chef fordert höheres Kurzarbeitergeld
Auf Basis dieser Ergebnisse bekräftigte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski noch einmal die Forderung des Kraftfahrzeuggewerbes, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen. "Hier droht vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kfz-Gewerbe eine finanzielle Schieflage", so der ZDK-Boss, der gleichzeitig die Erhöhung des pauschalierten Nettoentgeld von 60 bzw. 67 Prozent auf 80 und 87 Prozent forderte. "Da die überwiegend kleinen und mittelständischen Kfz-Betriebe meist nicht über die notwendigen wirtschaftlichen Rücklagen verfügen, um diese Lücke zu schließen, sollte dies auf dem Weg staatlicher Ausgleichszahlungen erfolgen", so Karpinski. "Im Rahmen von milliardenschweren Rettungsprogrammen wäre die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Kurzarbeit eine Linderung existenzieller Nöte der Arbeitnehmer und zugleich eine wertvolle Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen mit dünner Kapitaldecke."
Seit Montag (16.3.2020) hat die Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus den stationären Kfz-Handel untersagt. Autohäuser dürfen nur Wartung und Reparaturen anbieten, jedoch keine Neufahrzeuge verkaufen. Der Online-Handel und der Verkauf per Telefon ist weiterhin möglich.