Warum der Fahrer jetzt ein rechtliches Problem hat
Ein Autofahrer verliert auf der A73 bei Fürth das Bewusstsein und verursacht einen Unfall. Seine Ehefrau verhindert Schlimmeres. Weil er sich bereits vor Fahrtantritt unwohl fühlte, leiteten die Ermittler ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein.
Nicht nur Alkohol oder Drogen können die Fahrtüchtigkeit einschränken. Auch körperliche oder gesundheitliche Probleme gelten als Risikofaktor, wenn sie das sichere Fahren beeinträchtigen. Wer trotz erkennbarer Beschwerden fährt und dadurch andere gefährdet, riskiert ein Ermittlungsverfahren.
Im Fall auf der A73 verlor der 48-jährige Fahrer nach Polizeiangaben plötzlich das Bewusstsein. Das Auto prallte mehrfach gegen die Leitplanken, ehe die Ehefrau eingriff und das Fahrzeug kontrolliert zum Stehen brachte. Sie und die gemeinsame Tochter blieben weitgehend unverletzt. Da der Mann nach eigenen Angaben bereits vor der Fahrt gesundheitliche Probleme hatte, wird nun geprüft, ob er hätte erkennen müssen, dass er nicht fahrtüchtig war.
Mögliche rechtliche Folgen
Wenn nachgewiesen wird, dass ein Fahrer trotz erkennbarer gesundheitlicher Beeinträchtigung unterwegs war, drohen mehrere Konsequenzen.
- Ordnungswidrigkeit: Wird keine konkrete Gefährdung festgestellt, kann das Verhalten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
- Straftat: Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall, handelt es sich um eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch. In diesem Fall sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich.
- Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen: Bei schwereren Fällen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird.
- Versicherungsrechtliche Folgen: Wenn der Gesundheitszustand vor Fahrtantritt erkennbar beeinträchtigt war, kann die Kfz-Versicherung Regress fordern oder Leistungen kürzen.
Mit diesen gesundheitlichen Problemen besser nicht fahren
Nach Einschätzung von Medizinern und Verkehrspsychologen sollte man bei bestimmten körperlichen oder geistigen Einschränkungen grundsätzlich auf das Autofahren verzichten oder ärztlichen Rat einholen. Dazu zählen unter anderem:
- Herz-Kreislauf-Probleme wie Herzrhythmusstörungen oder Schwindelanfälle
- Bewusstseinsstörungen oder kurzzeitige Ohnmacht
- neurologische Erkrankungen wie Epilepsie oder Schlaganfallfolgen
- starker Medikamenteneinfluss mit Warnhinweis "nicht fahren"
- starke Erschöpfung oder Schlafmangel
- akute Infekte mit Fieber oder Kreislaufproblemen
Die medizinische Fahrtauglichkeit hängt immer von der individuellen Situation ab. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Fahrt verschieben oder sich abholen lassen.
Rechtliche Grundlagen
Das Straßenverkehrsrecht verpflichtet jeden Fahrer, nur dann zu fahren, wenn er körperlich und geistig fahrtüchtig ist. Grundlage ist § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Wer sich krank, übermüdet oder gesundheitlich stark eingeschränkt fühlt, darf kein Fahrzeug führen. § 1 StVO verpflichtet dazu, andere nicht zu gefährden. Kommt es durch gesundheitliche Probleme zu einem Unfall oder zu einer konkreten Gefahr, liegt ein Verstoß gegen diese Grundregel vor.
Nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch andere gefährdet. Dazu gehören auch Erkrankungen oder Zustände, die der Fahrer hätte erkennen können.
Bei Unfällen mit Verletzten kann zusätzlich § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) greifen. Die Polizei ist in solchen Fällen verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald ein Anfangsverdacht besteht.
