Schärferes Gesetz für E-Scooter
Sie liegen auf Gehwegen, stehen an Straßenecken und immer häufiger auch in Polizeiberichten: E-Scooter haben sich etabliert, doch mit ihrer Verbreitung steigt die Zahl der Unfälle. Jetzt kündigt die Bundesregierung strengere Regeln an.
Laut aktuellen Erhebungen des Statistischen Bundesamts gab es im Jahr 2024 exakt 11.944 registrierte E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Das entspricht 27 Prozent mehr als im Vorjahr. 27 Menschen kamen ums Leben und 1.513 verletzten sich schwer. Bei knapp der Hälfte mit mehreren Beteiligten sollen laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die Scooter-Fahrer Unfallverursacher gewesen sein. Das trifft hauptsächlich auf Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern zu.
Regierung möchte Gesetz verschärfen
Da ist es nicht ungewöhnlich, dass die Bundesregierung einen genaueren Blick auf die E-Rollerfahrer wirft und die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun die Haftungsregeln für E-Scooter verschärfen möchte. Ziel der vorgeschlagenen Reform ist es, die Rechtslage bei Unfällen mit E‑Scootern zu vereinfachen. Zum einen sollen Unfallopfer leichter Schadensersatz erhalten, zum anderen sollen Fahrer von E-Scootern haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Bisher müssen Geschädigte nachweisen, dass der E-Rollerfahrer den Unfall verursacht hat.
"Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist", erklärte Hubig laut Welt im Rahmen ihrer Ankündigung. Künftig soll eine Gefährdungshaftung eingeführt werden, wie sie etwa bei Kraftfahrzeugen bereits gilt. Das würde bedeuten: Wer einen E‑Scooter fährt oder verleiht, soll künftig für Unfälle und Schäden aufkommen müssen – auch dann, wenn er nicht direkt schuld ist.
Anbieter ebenfalls betroffen
Damit geraten auch die Leihscooter-Anbieter stärker in den Fokus. "Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, dann sollen die Anbieter dafür auch Ersatz leisten müssen – ohne Wenn und Aber”, sagte Hubig.
Auch Städte und Kommunen könnten strengere Regelungen begrüßen. Konkrete Stellungnahmen gibt es zwar noch nicht, aber einige Kommunen haben schon in der Vergangenheit verschärfte Regeln gefordert. Etwa in Form von Abstellzonen oder Nutzungsbeschränkungen in Fußgängerbereichen.
