Bundesrat winkt Reform des „Taxigesetzes“ durch

Auch die Länderkammer stimmt dem neuen Personenbeförderungsgesetz zu. Damit gibt es nun eine eigene Rechtsgrundlagen für digitale Fahrtenvermittler. Klassische Taxiunternehmen werden aber weiter geschützt.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am Freitag (26.3.2021) die lange umstrittene Erneuerung des Personenbeförderungsgesetzes zur Förderung neuer Mobilitätsdienste beschlossen. Von kleinen Detailänderungen abgesehen winkte die Länderkammer den Gesetzentwurf durch. Fahrdienstanbieter wie Uber, Free Now oder die Volkswagen-Tochter Moia bekommen dadurch bei Taxi-Diensten mehr Freiheiten.
Mit der Neuauflage schafft die Politik erstmals eigene Rechtsgrundlagen für digitale Fahrtenvermittler und Shuttle-Dienste und lässt die neuen Angebote so regulär zu. Geschützt werden sollen zugleich klassische Taxi-Anbieter und das Angebot mit öffentlich finanzierten Bussen und Bahnen. Dazu sind Vorgaben für neue Fahrdienstvermittler vorgesehen, die von Kommunen gemacht werden können.
Rückkehrpflicht für Fahrvermittler bleibt
Im Gesetz enthalten bleibt weiter die seit Jahren umstrittene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für Mietwagen, beispielsweise im Auftrag des Fahrtenvermittlers Uber. Sie zwingt Shuttle-Dienste weiter zu vielen Leerfahrten. Ursprünglich sollte diese Regelung ganz abgeschafft werden. So dürfen nur Taxen weiterhin unterwegs Fahrgäste aufnehmen. Taxifahrer in ganz Deutschland hatten gegen die Abschaffung mehrfach demonstriert und sahen sich gegenüber den Online-Plattformen mit Bestellung per App benachteiligt.
Pooling-Dienste erlaubt
Regulär erlaubt sein sollen nun auch sogenannte Pooling-Dienste: Diese Sammeltaxen fahren nicht wie Busse und Bahnen auf festen Routen, sondern befördern Passagiere zusammen, die sich vorher per App gemeldet haben. Auch Verkehrsbetriebe sollen solche Dienste anbieten können, die bisher nur über eine sogenannte Experimentierklausel im Gesetz erlaubt waren. Der Gesetzgeber verspricht sich davon ein verbessertes Mobilitätsangebot im ländlichen Raum. Sie können so in größeren Gemeinden mehrere Rückkehrpunkte festlegen, so dass Leerfahrten reduziert werden.
Mit Einschränkungen könne eine Gemeinde auch ihren eigenen Nahverkehr vor der Konkurrenz von Miet-Sammeltaxen schützen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Daten übermittelt werden müssen, sodass etwa die Rückkehrpflicht überwacht wird. Neue Anbieter wie Uber gelten zudem als Unternehmen, die haften müssen und nicht als bloße Vermittler selbstständiger Fahrer.