Feucht oder nass – Verwechslung kostet 200 Euro
Ist die Straße jetzt feucht oder nass? Der Unterschied klingt banal, entscheidet aber über die erlaubte Geschwindigkeit und damit über eine hohe Strafe, wenn ein Tempolimit mit dem Zusatz "Bei Nässe" an Schildern gilt.
"Bei Nässe" – diese Zusatzschilder stehen an unzähligen deutschen Autobahnabschnitten oder an Landstraßen unter den bekannten Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern mit dem roten Kreis um die km/h-Zahl. Doch was genau ist mit "nass" gemeint? Viele Fahrer bremsen reflexartig ab, sobald die Straße dunkler wirkt oder leichter Regen einsetzt. Andere wiederum ignorieren das Tempolimit – auch bei strömendem Regen. Dabei ist klar geregelt, wann eine Fahrbahn als nass gilt, nur weiß das kaum jemand.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schweigt sich über den Begriff "nass" aus. Rechtliche Klarheit bringt dafür ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978 (Az. 4 StR 560/77): Eine Straße ist dann als nass einzustufen, wenn sie durchgehend von einem sichtbaren Wasserfilm überzogen ist. Einzelne Pfützen, feuchte Stellen oder Nieselregen reichen dafür nicht aus. Entscheidend ist, dass die gesamte Fahrbahnoberfläche glänzt, als wäre sie frisch gewachst.
Ein durchgehender Wasserfilm entsteht bei starkem Regen oder Schneematsch, nicht aber bei feuchtem Asphalt. Sichtbares Erkennungsmerkmal: Sprühfahnen hinter den Fahrzeugen. Wenn das Vorderrad kaum Gischt erzeugt, fehlt der entscheidende Film und damit die rechtliche Grundlage für das Tempolimit.
Fehler kosten – aber wann genau?
Wer ein Tempolimit "bei Nässe" missachtet, obwohl ein Wasserfilm vorliegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 200 Euro, einen Punkt in Flensburg und unter Umständen ein einmonatiges Fahrverbot. Entscheidend ist: Die Polizei oder das Gericht müssen nachweisen, dass die Fahrbahn beim Verstoß wirklich von einem Wasserfilm bedeckt war.
Trotz klarer Rechtslage gilt: Wer bei unsicheren Bedingungen vorsichtiger fährt, handelt verantwortungsvoll. Viele Fahrer reduzieren aus reinem Sicherheitsgefühl die Geschwindigkeit. Das ist sinnvoll, solange kein gefährlicher Tempounterschied zu anderen Verkehrsteilnehmern entsteht.
