Nicht mal GIs dürfen Cybertruck in Deutschland fahren
Deutschland und die EU erteilen dem Tesla Cybertruck eine klare Absage: Eine Zulassung für den Straßenverkehr ist nicht möglich – auch nicht für Angehörige der US-Streitkräfte. Dafür gibt es einen eindeutigen Grund.
Die U.S. Army Customs Agency (Europe & Africa) stellt in einem "Customs News Release" klar: Der Tesla Cybertruck ist in der gesamten EU nicht zulassungsfähig. Eine rechtliche Prüfung beim Bundesverkehrsministerium (BMDV) ergab, dass das Fahrzeug die EU-Vorgaben nicht nur verfehlt, sondern "erheblich" davon abweicht. Eine nationale Einzelfahrzeuggenehmigung komme ebenfalls nicht in Betracht.
Warum Europa "Nein" sagt: Sicherheitsphilosophie und klare Regeln
Im Vergleich zu den USA gewichtet die EU den Schutz sogenannter "vulnerabler Verkehrsteilnehmer" – also Fußgänger, Radfahrende und Motorradfahrende – besonders hoch. Neben Insassenschutz zählen daher vor allem passive Außenwirksamkeit und Energieabsorption. Hier fällt der Cybertruck durch: Seine steife, scharfkantige Edelstahlkarosserie widerspricht den Anforderungen an nachgiebige Zonen und entschärfte Außenkonturen. Im Rahmen eines großen Rückrufs kam zudem heraus, dass die Edelstahlbleche beim Cybertruck nur verklebt sind.
Diese EU/UNECE-Vorschriften sind relevant
- Außenkanten & Vorsprünge (UNECE R26): Verbot scharfer Kanten und gefährlicher Außenvorsprünge; Karosserieelemente müssen entgratet, umgelegt oder abgedeckt sein.
- Fußgängerschutz (UNECE R127): Prüfungen für Kopfanprall, Schienbein-/Beinaufprall und Energieabsorption an der Front; harte, nicht nachgiebige Flächen sind unzulässig.
- General Safety Regulation (EU) 2019/2144: Rahmenverordnung, die moderne Sicherheitsanforderungen und Assistenzsysteme vorschreibt und die Schutzwirkung für außenstehende Personen ausweitet.
- Geschwindigkeitsbegrenzer-Pflichten (>3,5 t): Für schwere Fahrzeuge gelten Speed-Limiter-Vorgaben; auch dies wird im Army-Schreiben als klare Anforderung benannt.
Keine Sonderrolle für US-Streitkräfte
Die US-Streitkräfte hatten angefragt, ob Mitglieder den Cybertruck im USAREUR-AF-System (United States Army Europe and Africa) importieren und registrieren dürfen. Das BMDV lehnte ab: Ohne EU-Typgenehmigung und mit den genannten Abweichungen ist eine sichere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr nicht gewährleistet – die wäre die Voraussetzung für eine Zulassung privater US-Fahrzeuge nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. Zusätzlich warnt die Army, der Cybertruck erzeuge im Alltag übermäßige Aufmerksamkeit – das widerspreche dem Zweck des unauffälligen Verhaltens zum Schutz der Truppe.
Was Tesla ändern müsste – und warum das so schwierig ist
Um eine EU-Typgenehmigung zu erhalten, müsste Tesla die Frontstruktur und Außenhaut so auslegen, dass sie bei Anpralltests Energie absorbiert und keine gefährlichen Kanten aufweist. Das beträfe nicht nur Detailtrims, sondern die grundlegende Ausformung und Materialsteifigkeit der Edelstahl-Paneele. Kommt ein Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ins Spiel, greifen zusätzlich Begrenzer-Pflichten und weitere Lkw-nahe Anforderungen. Kurz: Eine EU-Version wäre technisch möglich, aber nur mit tiefen Eingriffen in Design, Struktur und gegebenenfalls Fahrzeugklassifizierung. Dies wäre mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden.
Was das für Europa bedeutet
Mit der klaren Absage entfällt die "Hintertür" über eine nationale Einzelgenehmigung oder eine Truppen-Ausnahme. Wer ihn trotzdem nach Europa importiert, darf ihn nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Import-Experimente oder Grauimporte verlieren damit ihren Reiz. Solange Tesla keine tiefgreifenden Änderungen vornimmt, bleibt der Cybertruck faktisch vom europäischen Markt ausgeschlossen.
