Was tun, wenn's gekracht hat?

Unfallabsicherung: Was tun, wenn's gekracht hat?
Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss laut Straßenverkehrs-Ordnung die Unfallstelle absichern. Wir erklären, was genau zu tun ist und zeigen anhand eines Videos, was passieren kann, wenn der nachfolgende Verkehr nicht vor einem Unfall gewarnt wird.
Ein Unfallvideo aus den USA sorgt seit Anfang Dezember für Schlagzeilen. Was dort zu sehen ist, zeigt auf unmissverständliche Art und Weise, was viele Autofahrer auch hierzulande vergessen haben: Nach einem Unfall beziehungsweise bei einer Autopanne ist das Absichern der jeweiligen Stelle nicht nur per Gesetz unter Paragraf 34 StVO vorgeschrieben, sondern auch (über-)lebenswichtig. Der auf dem Video zu sehende Fahrer kam seiner Pflicht nicht nach und so wurde aus einer nächtlichen Autopanne eine Massenkarambolage – zum Glück ohne Todesopfer.
So funktioniert die richtige Unfallabsicherung
Im Falle eines Unfalls oder eine Panne (wir bleiben einfachheitshalber beim Terminus Unfall) muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten, langsam abbremsen und das Fahrzeug auf dem Pannenstreifen beziehungsweise dem äußeren rechten Fahrbahnrand abstellen. Ganz wichtig: Nicht auf der Autobahn rückwärtsfahren!
Nach dem Anlegen der Warnweste muss der Fahrer das Warndreieck in einer Entfernung von rund 100 Metern zum Unfallort aufstellen. Bevor er und alle weiteren Insassen das Fahrzeug zu der dem Verkehr abgewandten Seite verlassen, empfiehlt es sich, das Mobiltelefon und den Verbandskasten aus dem Fahrzeug mitzunehmen. Falls sich eine Warnleuchte im Fahrzeug befindet, sollte der Fahrer sie bei einem Unfall auf dem Dach anbringen.
Beim Aufstellen des Warndreiecks ist darauf zu achten, dass der Fahrer hinter der Leitplanke oder am äußeren Straßenrand mit aufgeklapptem Warndreieck dem nachfolgenden Verkehr entgegenläuft. Denn: Eigenschutz geht immer vor! Kleiner Tipp: Um das Warndreieck später nicht an der Unfallstelle zu vergessen, sollte der Fahrer dessen Verpackung am besten auf den Fahrersitz legen. Bei Kurven und Bergkuppen empfiehlt es sich, das Warndreieck vor der Kurve oder der Kuppe aufzustellen.
Des Weiteren können die Unfallbeteiligten nachfolgende Fahrzeuge per Auf- und Abwärtsbewegung des ausgestreckten Arms zum Langsamfahren auffordern. Falls noch nicht von weiteren Unfallbeteiligten geschehen, ist der Notruf 112 zu tätigen und Erste Hilfe zu leisten. Wer sich nach einem Unfall falsch verhält, muss mit Bußgeldern oder anderweitigen Strafen rechnen. Eine fehlende Absicherung des Fahrzeugs oder des Verkehrs kann so schnell 30 Euro kosten.