19 Jahre, 101 km/h zu schnell, BMW weg

Ein 19 Jahre alter BMW-Fahrer ist in der Nacht auf Dienstag (5.8.2025) im Rahmen des Blitzermarathons in Frankfurt-Höchst mit 101 km/h zu schnell erwischt worden.
Die Polizei reagierte umgehend und stellte den Führerschein des jungen Mannes sicher und beschlagnahmte neben dem BMW auch das Mobiltelefon. Gegen den Fahrer wird nun wegen des Verdachts auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ermittelt – auf dem Smartphone könnte ein illegales Rennen gefilmt oder angekündigt worden sein.
Die Kontrolle war Teil der europaweiten "Roadpol Speedweek", in deren Rahmen die Polizei Hessen seit Montag verstärkt Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Rhein-Main-Gebiet durchführt. Laut Angaben der Polizei war der BMW gegen 00:10 Uhr auf der Höchster-Farben-Straße in Fahrtrichtung Sindlingen unterwegs, als er mit aufheulendem Motor die Kontrollstelle passierte. Ein Handlasermessgerät zeigte nach Abzug der Messtoleranz eine Geschwindigkeit von 161 km/h an – erlaubt sind in diesem Bereich nur 60 km/h.
Verdacht auf verbotenes Rennen: Ermittlungen nach § 315d StGB
Wegen der extremen Geschwindigkeitsüberschreitung leitete die Polizei ein Strafverfahren nach § 315d Strafgesetzbuch (StGB) ein. Dieser Paragraf regelt die Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Schon seit der Gesetzesverschärfung im Jahr 2017 genügt für eine Strafbarkeit nicht mehr zwingend ein Rennen mit mehreren Fahrzeugen – auch ein "Alleinraser" kann sich strafbar machen, wenn er etwa aus "höchstmöglicher Geschwindigkeit" heraus eine Fahrt unternimmt und dabei Leib oder Leben anderer gefährdet oder "eine nicht unerhebliche Sachwertgefährdung" verursacht.
Sollte sich der Verdacht auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen bestätigen, drohen dem Fahrer erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Laut § 315d Abs. 1 StGB ist ein solches Delikt mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Kommt es dabei zur konkreten Gefährdung von Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Verlust der Fahrerlaubnis ist nahezu sicher, ebenso eine lange Sperrfrist für die Neuerteilung.
Da der Beschuldigte erst 19 Jahre alt ist, wird das Gericht auch prüfen, ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Das kann zwar zu milderen Strafen führen, hat aber keine Auswirkungen auf die verwaltungsrechtlichen Folgen wie den Entzug der Fahrerlaubnis.
Was passiert mit dem beschlagnahmten BMW?
Neben dem Führerschein wurde auch das Fahrzeug des 19-Jährigen beschlagnahmt. Dies ist in Fällen nach § 315d Abs. 6 StGB möglich. Dort ist geregelt, dass das benutzte Fahrzeug eingezogen werden kann, "wenn es zur Begehung der Tat oder Vorbereitung bestimmt war". Dies gilt insbesondere dann, wenn der Täter – wie in diesem Fall – zugleich Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Die Einziehung bedeutet, dass das Auto dauerhaft vom Staat eingezogen werden kann. Es wird dann entweder versteigert oder verschrottet. Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe besteht in solchen Fällen nicht. Die Maßnahme dient der Gefahrenabwehr und soll Wiederholungstaten verhindern.
Ob das Fahrzeug im konkreten Fall tatsächlich eingezogen wird, entscheidet das Gericht im Rahmen des Strafverfahrens. Die vorläufige Beschlagnahme ist ein erster Schritt in diese Richtung.