Wann man keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss

In unserem Artikel finden Sie alle Informationen zum Rundfunkbeitrag.
Umstritten, für viele Menschen jedoch unvermeidbar: Der Rundfunkbeitrag zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk. In unserem Artikel verraten wir, wer sich vom Beitrag befreien lassen kann, was mit den Beträgen passiert und welche Folgen eine Zahlungsverweigerung haben kann.
Beinahe jeder Mensch in Deutschland ist zumindest in seinem Haushalt vom Rundfunkbeitrag betroffen und wird jährlich mit 220,32 Euro zur Kasse gebeten. Diese Summe kann sich besonders in Zeiten steigender Preise schnell und unangenehm bemerkbar machen. Wir beantworten in unserem Artikel die wichtigsten Fragen zum Rundfunkbeitrag: Wer ist zahlungspflichtig? Wie kann man von der Rundfunkgebühr befreit werden? Was machen die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihren Einnahmen? Natürlich gehen wir auch auf die bestehende Kritik am Gebührenmodell des Rundfunkbeitrags ein.
Wer muss zahlen?
Grundsätzlich ist fast jeder zur Abgabe des Beitrages verpflichtet. Während früher ein Nachweis erbracht werden musste, dass ein geeignetes Empfangsgerät genutzt wird, wird diese Nutzung seit 2013 unterstellt. Man geht davon aus, dass in jedem Haushalt mindestens ein Empfangsgerät bereitgehalten wird, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen kann. Bei der Festlegung der Gebühren ist die Größe des Haushaltes unerheblich: die pauschale Gebühr von 18,36 Euro im Monat fällt auf jeden Fall an.
Doch auch bei der Berechnung der Haushalte gibt es Unterschiede: Zimmer in einem Studierendenwohnheim, die sich einen allgemein zugänglichen Verbindungsflur teilen, sind als einzelne Haushalte zu werten und damit allesamt gebührenpflichtig. Wird die eigene WG-Einheit mit einer festen Wohnungstür verschlossen, können die Beiträge wiederrum unter den Bewohnern aufgeteilt werden - eine Nutzung von Bädern oder Küchen spielt in der Rechtsprechung keine Rolle.
Wie kann der Rundfunkbeitrag bezahlt werden?
Grundsätzlich ist eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung gestattet. Die Beträge (55,08 €, 110,16 € oder 220,32€) werden mittels SEPA-Lastschrift eingezogen oder per manueller Überweisung an Beitragsservice der "ARD ZDF Deutschlandradio". Wichtig bei manuellen Überweisungen ist der fristgerechte Eingang.
Übrigens ist der Beitrag im Grundsatz bargeldlos zu leisten, also per Überweisung oder im Einzugsverfahren. Gebührenpflichtige, die kein Bankkonto haben, können eine Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl leisten - mit Zusatzkosten um die 10,- €.
Welche Folgen hat es, die Zahlung zu verweigern?
Bis zum Jahr 2013 war noch die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, für das Erheben der Gebühren verantwortlich. Die teilweise skurrilen Werbespots haben dabei nur einen kleinen Teil der Gebühren ausgemacht - sind vielen Menschen jedoch nachhaltig im Gedächtnis geblieben ("Schon GEZahlt?"…).
Mit dem Jahr 2013 wurde die Zentrale umbenannt und hört nun auf den schönen Namen "Beitragsservice". Kritiker versuchen dabei bis heute zu ermitteln, in welchem Zusammenhang der "Service" im Namen mit den erhobenen Gebühren steht.
Klar geregelt ist dagegen, was bei einer Verweigerung der verpflichtenden Zahlungen geschieht. Bei einmaligen Verstößen wird ein Säumniszuschlag auf die zu zahlenden Gebühren erhoben. Dieser liegt mit einem Prozent der Summe bzw. mindestens 8,- Euro auf einem mittleren Niveau - wird nach der ersten Mahnung bezahlt, fällt der Zuschlag übrigens nicht an!
Wird die Zahlung auch nach der Mahnung nicht geleistet, wird nach Ablauf einer vierwöchigen Frist ein sogenannter Festsetzungsbescheid zugestellt. Dieser ist der erste, rechtlich notwendige Schritt, um im weiteren Verlauf eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der Bescheid listet alle offenen Summen und Zuschläge dezidiert auf und fordert die Säumigen direkt dazu auf, die bestehenden Posten zu begleichen.
Werden auch nach dem Festsetzungsbescheid keine Zahlungen vorgenommen und legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Bescheid ein, können ernste Konsequenzen drohen. Lohn- bzw. Kontopfändungen können durchgesetzt werden, ein Gerichtsvollzieher kann mit der Durchsetzung der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. Auch Lebensversicherungen, Sozialleistungen und andere Quellen werden ins Auge genommen. Zu den zu zahlenden Gebühren kommen auch noch Bußgelder in Frage - mögliche Ordnungswidrigkeitenverfahren können bis zu 1000,- Euro kosten.
In ganz harten Fällen, in denen alle Maßnahmen fehllaufen, kann auch eine Beugehaft angedroht und final umgesetzt werden. Der Beitragsservice selbst kann diese Maßnahmen nicht vornehmen - sie sind Teil des Gerichtsverfahrens und gehören zu den Instrumenten der Gerichtsvollzieher. Wie in anderen Fällen steht vor diesen Maßnahmen ein langwieriger Prozess.
Dabei sind Beitragsverweigerer nicht selten: Allein 2021 wurden rund 1,11 Millionen Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsorgane weitergegeben. Dabei lässt sich das System nicht erweichen - in besonders harten Fällen wird die Beugehaft nicht nur angedroht: 2021 wurde ein besonders hartnäckiger Verweigerer nach 181 Tagen aus der Beugehaft entlassen - bei ausstehenden Zahlungen von 650,- Euro.
Von der Zahlung befreien lassen - wie geht das?
Bei all den Verpflichtungen zur Zahlung gibt es auch Möglichkeiten, wie sich Haushalte von der Zahlung der Rundfunkbeiträge befreien lassen können. Die Ausnahmemöglichkeiten sind klar festgelegt und müssen mit den entsprechenden Nachweisen untermauert werden.
In diesen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
- In den häufigsten Fällen ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag dann möglich, wenn die zahlungspflichtige Person eine der folgenden Leistungen (Sozialleistungen) empfängt:
- Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Befreiungsgrund 403), auch einschließlich Leistungen nach §22 Sozialgesetzbuch II
- Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder nach dem Bundesversorgungsgesetz (Befreiungsgrund 401)
- Grundsicherung (bei Erwerbsminderung oder im Alter) - Befreiungsgrund 402
- BAföG-Empfängerinnen und Empfänger, Ausbildungsgeld nach Sozialgesetzbuch III, Berufsausbildungshilfe (Befreiungsgründe 405)
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (Befreiungsgrund 404)
- Blindenhilfe nach §72 SGB (Befreiungsgrund 410)
- Pflegegeld nach Landespflegegeldgesetzen (Befreiungsgrund 407)
- Hilfe zur Pflege nach Kriegsopferfürsorge nach Lastenausgleichsgesetz (Befreiungsgrund 407)
- Pflegezulagen nach Lastenausgleichsgesetz (Befreiungsgrund 408)
- Zusätzlich können sich Personen von der Zahlung befreien lassen, denen auf Grund von Pflegebedürftigkeit ein sogenannter Freibetrag zuerkannt wird oder die auf Grund einer Leistungsgewährung stationär untergebracht leben
- Auch sogenannte Härtefälle kennt die Gebührenordnung. Dabei ist eine Beitragsbefreiung möglich, wenn:
- Bei der eigenen Arbeit kaum mehr Gehalt erwirtschaftet wird, als die Sozialleistungen bringen würden
- Auf die genannten Leistungen verzichtet wird, obwohl ein Antrag auf diese Leistungen bereits gebilligt wurde
- Studierende während ihres Zweitstudiums kein BAföG mehr erhalten
- All diese Härtefälle müssen der Servicestelle gemeldet werden, die Dauer der Befreiung von den Beiträgen richtet sich nach der jeweiligen Gültigkeitsdauer der Bescheide. Sind die Bescheide zeitlich nicht befristet, gilt die Befreiung jeweils für drei Jahre. Die Befreiung gilt dann übrigens auch für eingetragene Lebenspartner, Ehepartner und Kinder.
Wie wird eine Gebührenbefreiung beantragt?
Der Antrag kann einfach online abgerufen werden. Das Dokument wird dann ausgefüllt und zusammen mit den geforderten Unterlagen an die Beitragsstelle zurückgesendet.
Kann man sich auch rückwirkend befreien lassen?
Auch eine rückwirkende Befreiung von den Beiträgen ist möglich. Wer dem Beitragsservice gegenüber den Nachweis erbringen kann, dass die Befreiungsvoraussetzungen oder Ermäßigungen bereits längere Zeit vorlagen, kann eine rückwirkende Befreiung mit bis zu dreijähriger Dauer beantragen.
Sind auch Zweitwohnungen zahlungspflichtig?
Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 wurde die Beitragspflicht für Zweitwohnungen gekippt. Zweitwohnungen sind nicht mehr gebührenpflichtig.
Wie kommt der Beitragsservice an die Daten der Einwohner?
Die Meldebehörden geben die Daten der Beitragspflichtigen an die zuständigen Landesrundfunkanstalten weiter. Zu den übermittelten Daten gehören Name, Geburtsdatum, Familienstand und Anschrift übermittelt. Auch das Datum des Einzugs wird an die Anstalten gemeldet. Auch Wohnungsinhaber (Eigentümer) sind verpflichtet, die entsprechenden Daten zu übermitteln.
Wofür geben die Sender die Gebühren aus?
Die eingezogenen Gebühren werden auf alle öffentlich-rechtlichen Sender und an die jeweiligen Landesmedienanstalten verteilt. Die Erträge gehen damit dann zu bestimmten Anteilen an das ZDF, die Landesrundfunkanstalten, die zur ARD gehören und an das Deutschlandradio. Auf den individuellen Monatsbeitrag von 18,36 € wird der folgende Schlüssel angewendet:
Die ARD erhält mit 12,78 € den größten Anteil. Das ZDF erhält 4,69 €, die Landesmedienanstalten 0,35 € und das Deutschlandradio 0,54 €.
Aktuell belaufen sich die gesamten Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen auf etwa 8,4 Milliarden Euro pro Jahr. Mit diesen Einnahmen können die Sender Übertragungsrechte für verschiedene Formate erwerben: Filme, Serien oder Sportsendungen werden von den Produzenten angefordert und ausgestrahlt. Außerdem finanzieren die Sender mit ihren Einnahmen eigene Produktionen, Nachrichten und Reportagen. Auch Dokus und die Gehälter der Mitarbeitenden werden durch die Gebühren finanziert. Übrigens erhalten Nachrichten, Dokumentationen und Reportagen meist weniger Budget als Unterhaltungsprogramme.
Am Beispiel des ZDF kann man die unterschiedliche Gewichtung von Reportagen und Unterhaltungsprogrammen in der Finanzierung anschaulich machen: Übers Jahr verteilt werden rund 100 eigene Produktionen aus unterschiedlichen Genres ausgestrahlt. Die Unterhaltungsfilme, Serien und Shows kosten das ZDF 2022 etwa 556 Millionen Euro. Im Vergleich dazu nehmen sich die Dokus, Reportagen und Nachrichten recht sparsam aus: "Nur" 77 Millionen Euro bezahlte das ZDF 2022 für die Informationsinhalte. Um die Ausgaben des ZDF nachvollziehen zu können, ist das Transparenzportal des ZDF eingerichtet worden. Hier wird aufgeführt, welche Beträge für welche Inhalte ausgegeben wurden.
Bei der ARD ist die Verteilung der eingezogenen Beiträge ebenfalls auf einer eigenen Website aufgeführt - Transparenz soll für Verständnis sorgen. Besonders interessant ist ein Blick auf die Minutenpreise der einzelnen Sendungen. Krimis wie der "Tatort" oder "Polizeiruf 110" kosten durchschnittlich etwa 18.500 € pro Minute Sendezeit. Tagesschau, Nachtmagazin oder Tagesthemen sind dagegen vergleichsweise günstig - nur 1.844 € pro Minute führt die ARD für diese Formate auf.
Nicht nur die eigentliche Sendungsfinanzierung wird über die Gebühren vorgenommen. Auch die Gehälter und Pensionen der Mitarbeitenden wird über die eingezogenen Rundfunkbeiträge finanziert. Besonders umstritten sind in diesem Zusammenhang die sehr hohen Jahresgehälter und Boni, die bei Top-Intendanten bis zu 400.000 jährlich betragen können. Auch Redakteure verdienen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk recht gut: Bis zu 10.000 € im Monat können bei ihnen auf der Gehaltsabrechnung stehen.
Auch die Altersbezüge der Redakteurinnen und Redakteure sind Teil der monatlichen Ausgaben der Rundfunkanstalten. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 werden etwa 2,5 Milliarden Euro für die betriebliche Altersvorsoge ausgegeben, so errechnete es die KEF (Kommission z. Ermittlung d. Finanzbedarfs von Rundfunkanstalten). Umgerechnet bedeutet das, dass ein ganzer Monatssatz der Gebühren für die Pensionen verwendet werden muss.
Schließlich erhält auch der Beitragsservice selbst seine Mittel aus den Gebühren. Die Gelder werden nach den Angaben im aktuellen Jahresbericht aufgeteilt auf Gehälter, Mieten und Fremdleistungen. Im Jahr 2021 sind auf diesem Wege etwa 173 Millionen Euro angefallen - etwa 2 % der eingenommenen Gebühren.
Wie endet die Beitragspflicht?
Die Pflicht zur Beitragszahlung endet zum Beispiel dann, wenn der Betroffene / die Betroffene stirbt und Angehörige eine Sterbeurkunde vorlegen können. Auch wer in eine gemeinsame Wohnung mit einem anderen Beitragspflichtigen zieht, ist quasi von der Pflicht zur Zahlung befreit - die Gebühr kann nun gemeinschaftlich geteilt werden. Gehen Sie dauerhaft ins Ausland und verlegen Ihren Wohnsitz dorthin, erlischt die Beitragspflicht ebenso. Zuletzt ist auch der Einzug in eine Pflegeeinrichtung oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung ein Grund für das Ende der Beitragspflicht.
Kritik am Rundfunkbeitrag
An sich ist die Idee hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine sehr gute: Möglichst viele Bürger sollen über die Anstalten mit hochwertigen Informationen, Beratung, Bildung und Unterhaltung versorgt werden - unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, die bei der Auswahl der gezeigten Beiträge eine große Rolle spielen können.
Eine der Hauptkritiken liegt bei der Verteilung der Gebühren. Da besonders die Produktion oder Ausstrahlung von Unterhaltungsformaten einen großen Teil der Beiträge auffressen, stehen in der Finanzierung besonders bildungsfremde Inhalte im Vordergrund. Auch Skandale über den verschwenderischen Umgang mit eingezogenen Gebühren sind Wasser auf die Mühlen der Kritikerinnen und Kritiker des Gebührensystems. Natürlich rufen auch die üppigen Gehälter und Pensionen Kritikerinnen und Kritiker auf den Plan - wenn auch die ungleiche Verteilung der Ausgaben deutlich schwerer wiegen dürfte.
Der soziale Aspekt des Gebührensystems wird ebenfalls oft kritisch gestellt: Während Geringverdienende von den Gebühren stark belastet werden, sind die Gebühren für Besserverdienende keine spürbare Belastung. Eine Angleichung an das Gehalt oder das Einkommen der Beitragspflichtigen wird daher regelmäßig gefordert. Alternativ könnte auch ein steuerfinanziertes Gebührenmodell angewendet werden, das auf das sehr viel sozialer verteilte Steuersystem des Bundes zugreifen könnte. Das Problem: Sobald die öffentlich-rechtlichen Medien über den Staatshaushalt finanziert sind, kann nicht von einer politischen Unabhängigkeit gesprochen werden - je nach Regierung und Finanzressort könnte die Mittelverteilung unterschiedlich erfolgen. Übrigens: Einwände, wonach das Beitragssystem verfassungswidrig sei, wurden bislang vom Bundesverfassungsgericht stets abgelehnt.