Balkonkraftwerk anmelden leicht gemacht

Balkonkraftwerk anmelden – so einfach funktioniert es
Inzwischen ist es ganz leicht, mit einer kleinen Solaranlage daheim Strom zu erzeugen. Wir zeigen Dir, wie Du die Anmeldung der Anlage schnell und einfach erledigst.
Du möchtest mit Deinem eigenen Balkonkraftwerk Strom erzeugen, befürchtest aber einen zu hohen bürokratischen Aufwand? Oder liefert Deine Solaranlage bereits Energie, ohne dass Du diese angemeldet hast? Mit unserer Anleitung erledigst Du die Formalitäten im Handumdrehen. Denn eine Anmeldung ist Pflicht. Zwar erübrigt sich seit April 2024 die zuvor obligatorische Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber. Die Registrierung im sogenannten Marktstammregister der Bundesnetzagentur bleibt jedoch weiterhin erforderlich. Dieses behördliche Register enthält sämtliche Betreiber von Strom- oder Gasanlagen. Die entsprechende gesetzliche Regelung und weitere Details kannst Du dem § 8 Abs. 5a des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023) entnehmen.
-
1. Benutzerkonto anlegen
Die Bundesnetzagentur ordnet jedem Balkonkraftwerk einen Anlagenbetreiber zu. Dazu musst Du zunächst ein Benutzerkonto beim Markenstammregister anlegen. Öffne dazu die Webseite „https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR“ und klicke rechts oben auf „Registrieren“. Für die Registrierung eines neuen Balkonkraftwerks klickst Du Dich anschließend durch die Schaltflächen „Registrierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines anderen Marktakteurs“, „Registrierung einer Solaranlage“ und „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“. -
Im nächsten Fenster musst Du noch angeben, ob Du bereits im Marktstammregister registriert bist, Du die Anlage privat betriebst und ob sich diese schon in Betrieb befindet. Nach einem Klick auf „Registrierung starten“ öffnet sich ein Formular, in dem Du Deine Benutzerdaten angeben musst. Danach erhältst Du zeitnah eine E-Mail, die Du bestätigen musst. Anschließend ist Dein Benutzerkonto aktiviert.
-
2. Angaben zum Balkonkraftwerk machen
Für das Markenstammregister sind zudem einige Angaben zum registrierten Balkonkraftwerk erforderlich. Dabei handelt es sich um: -
2.1 Datum der erstmaligen Inbetriebnahme
Gib hier das Datum an, an dem Dein Balkonkraftwerk das erste Mal Strom erzeugt und in Dein Netz eingespeist hat. Oder einfacher: An welchem Tag hast Du den Stecker der installierten Anlage in die Steckdose gesteckt? -
2.2 Gesamtleistung der Solarmodule
Die Leistung der Module entnimmst Du am besten der Bedienungsanleitung. Beachte, dass hier in der Regel die Watt-Zahl pro Solarmodul angegeben ist. Betreibst Du also drei Module, die jeweils eine Leistung von 500 Watt haben, beträgt die gesamte Leistung 1.500 Watt. Beachte, dass die Gesamtleistung eines Balkonkraftwerks derzeit nur 2.000 Watt betragen darf. -
2.3 Leistung des Wechselrichters
Auch die Wechselrichterleistung musst Du eintragen. Diese findest Du ebenfalls in der Bedienungsanleitung. Bei modernen Anlagen beträgt diese meistens 800 Watt. Das ist gleichzeitig auch die gesetzlich erlaubte Höchstleistung. -
2.4 Zählernummer
Die Angabe der Zählernummer ist erforderlich, um ein Balkonkraftwerk eindeutig zuzuordnen. Die entsprechende Angabe findest Du sowohl auf Deinem Stromzähler als auch auf Deiner Stromrechnung. -
2.5 Stromspeicher
Die meisten Betreiber eines Balkonkraftwerks nutzen dieses ohne Stromspeicher. Ist das auch bei Dir der Fall, erübrigen sich weitere Angaben. Andernfalls musst Du nun noch einige technische Daten zu dem von Dir verwendeten Stromspeicher angeben. -
3. Registrierung abschließen und Bestätigung herunterladen
Hast Du alle notwendigen Angaben korrekt und vollständig gemacht, kannst Du die Registrierung abschließen. Auf Deiner Startseite kannst Du danach unter „Einheiten des aktiven Anlagenbetreibers“ alle Anlagen einsehen, die Du registriert hast. Mit einem Klick auf das Dokument-Icon hast Du außerdem die Möglichkeit, eine Bestätigung für die jeweilige registrierte Einheit herunterzuladen.