Dein eigenes Balkonkraftwerk: Das musst Du als Mieter unbedingt wissen
Dein eigenes Balkonkraftwerk: Das musst Du als Mieter unbedingt wissen
Seit dem Solarpaket 1 ist es Dir als Mieter grundsätzlich erlaubt, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Das läuft jedoch nicht ganz ohne Hürden: Von der Lieferung bis zur Genehmigung lauern einige Fallstricke.
Recht auf Sonnenstrom, aber nicht ohne Hindernisse
Seit Oktober 2024 gilt in Deutschland, worauf viele schon seit Jahren gewartet haben: Es ist Mietern grundsätzlich erlaubt, ein eigenes Balkonkraftwerk zu betreiben. Dazu wurde der § 554 BGB im Zuge des sogenannten „Solarpaket 1“ angepasst. Eingesteckte Solargeräte zählen nun als sogenannte „privilegierte bauliche Veränderung“. Das führt dazu, dass Vermieter sich nicht einfach so querstellen können, wenn Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben möchten. Dafür braucht es jetzt triftige Gründe, wie etwa Probleme bei der Statik des Gebäudes. Haben bisher Aussagen wie „Solche Anlagen sind hässlich“ oder „So etwas möchte ich nicht bei mir im Haus haben“ gereicht, sind das seit der Gesetzesänderung keine ausreichenden Begründungen mehr.
Also einfach Module kaufen, einstecken und sich freuen? Ganz so einfach ist es dann in der Praxis leider doch nicht. Die gesetzliche Lage bleibt trotz der Gesetzesänderung weiterhin oft unklar. Weitere Fragen entstehen bei bestimmten Konstellationen, wie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Und auch organisatorisch kann ein Balkonkraftwerk-Projekt anstrengender werden, als es vielleicht den Anschein hat.
In der Praxis zeigt sich, dass viele Vermieter und Verwaltungen die neuen gesetzlichen Regelungen selbst noch nicht genau kennen (oder kennen wollen). Deshalb kann es hilfreich sein, das Gespräch frühzeitig zu suchen und die rechtliche Lage sachlich zu erklären. Oft lassen sich Missverständnisse vermeiden, wenn Du transparent machst, dass es sich bei Balkonkraftwerken um steckerfertige Geräte handelt, die keine dauerhaften baulichen Veränderungen am Gebäude verursachen. Eine freundliche Kommunikation auf Augenhöhe und das Bereitstellen offizieller Informationsmaterialien (zum Beispiel vom Bundeswirtschaftsministerium oder der Verbraucherzentrale) können Skepsis abbauen und die Zustimmung erleichtern.
Plane genug Platz für die Lieferung ein
Bevor die erste Kilowattstunde Eigenstrom für Dich produziert wird, muss die Anlage natürlich erstmal zu Dir geliefert werden. In der Regel werden Balkonkraftwerke per Spedition geliefert, und das meist auf sperrigen Paletten.

Das Set „Duo XL“ von Kleines Kraftwerk wird beispielsweise auf einer selbstgebauten Holzkonstruktion geliefert. Die gesamte Lieferung ist somit fast zwei Meter hoch, rund 1,20 Meter lang und 80 Zentimeter breit. In diesem „Zelt“ aus Latten stecken die Solarpanels schräg übereinander. Zubehör und optionale Speicher sind ebenfalls enthalten.
Längst nicht alle Lieferungen sind so platzsparend und effizient verpackt, und doch kannst Du hier schnell an logistische Grenzen stoßen: Zwar passt die Konstruktion durch eine Tür, aber sie lässt sich nur schwer manövrieren. Bereite daher schon vor dem Liefertermin alles vor und sorge für entsprechenden Platz. Im Hof, in der Einfahrt oder vor dem Haus sollte genug Raum vorhanden sein, um nicht am Ende den Gehweg zu blockieren.
Die Panels selbst sind etwa zwei Meter lang, ungefähr einen Meter breit und wiegen rund 26 Kilogramm. Du kannst sie theoretisch allein tragen; in der Praxis ist das aber nicht ratsam. Ist ein Aufzug vorhanden, mag es vielleicht noch funktionieren. Doch in allen anderen Fällen wirst Du wahrscheinlich Hilfe benötigen. Plane also mindestens eine, am besten gleich zwei weitere Personen als Helfer am Liefertag mit ein.
Nachdem die Panels ausgepackt sind, verbleibt noch die Palette. Das Holzgestell ist mit vielen Torx-Schrauben montiert. Die Demontage ohne passendes Werkzeug ist nicht nur mühsam, sondern kann sogar gefährlich werden. Ein geladener Akkuschrauber mit passendem Bit-Set ist hier Gold wert.
Zuletzt noch ein Faktor, den man nicht im Vorfeld planen kann: das Wetter. Nachdem die Paneele vielleicht noch recht schnell abtransportiert werden können, machen extreme Witterungsbedingungen wie Regen, Hitze oder Kälte das Zerlegen der Paletten schnell zur Tortur. Darauf hat man wenig Einfluss – allerdings solltest Du Dir darüber im Klaren sein und das bei der Planung berücksichtigen. Und was passiert mit dem übrig gebliebenen Holz? Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder aufbewahren und selbst verwenden, oder beim örtlichen Wertstoffhof entsorgen.
Wer Strom clever nutzen möchte, setzt auf Smart Meter
Wenn Du Dich für ein Balkonkraftwerk mit Speicher entscheidest, solltest Du über ein Smart Meter oder Smart Plugs nachdenken. Das sind nützliche Vorrichtungen, die Deinem Speicher anzeigen, wie viel Strom gerade im Haushalt verbraucht wird. Dadurch weiß das System, ob es gerade Energie abgeben oder speichern soll.
Den Verbrauch kannst Du theoretisch manuell planen und einstellen. In der Praxis gestaltet sich dieser Lösungsansatz aber als sehr mühsam und ist nicht empfehlenswert. Bei vielen Geräten wie der Anker Solix Solarbank 3 E2700 Pro kommst Du ohne die Nutzung eines Smart Meters ohnehin fast nicht herum, da sonst die App nicht richtig funktioniert. Das ist zwar mit etwas höheren Kosten verbunden, doch der Aufpreis lohnt sich auf jeden Fall: Du sparst Dir jede Menge Nerven und optimierst nebenbei Deinen Eigenverbrauch.

Allerdings ist hier auch Vorsicht geboten, denn im Sicherungskasten darfst Du als Mieter nichts eigenständig verändern. Der Apparat gehört rechtlich zur Mietsache und ist damit Angelegenheit des Vermieters. Hinzu kommt, dass auch der Vermieter hier nichts selbst machen darf. Stattdessen müssen Änderungen am Sicherungskasten von einem Elektriker durchgeführt werden, auch wenn der Vermieter ausdrücklich zugestimmt hat. Der Grund ist die Haftung: Normale Hausrat- und Haftpflichtversicherungen greifen bei möglichen Schäden durch selbst durchgeführte Maßnahmen nicht mehr. Eine Berufs-Haftpflicht ist jedoch genau darauf ausgelegt.
Der Einbau geht meist recht schnell und ist nach 30 bis 60 Minuten abgeschlossen. Für einen leichten und schnellen Prozess ist genug Platz auf der Hutschiene für den Smart Meter wichtig, ebenso wie eine ausreichende Kabellänge für die drei Stromwandler. Mach am besten vorher Fotos vom Sicherungskasten. Dann kann der Elektriker die Lage besser einschätzen und sich entsprechend darauf einstellen.
Nicht ohne Bürokratie: Registrierung im Marktstammdatenregister
Ganz ohne Papierkram geht es nicht, auch nicht beim eigenen Balkonkraftwerk (wobei die Sache mit dem Papier nicht ganz wörtlich zu verstehen ist, dazu gleich mehr). Du musst Deine neue Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anmelden. Allerdings musst Du dafür keine ellenlangen Formulare ausfüllen, die Bearbeitung geht inzwischen auch online. Allerdings kommst Du um diesen Schritt nicht herum, denn die Anmeldung ist Pflicht – auch für Mieter.
Der Registrierungsassistent fragt nur wenige Daten ab: Standort, Leistung der Anlage, Wechselrichter-Leistung und ggf. Speicherkapazität. Und damit es nicht ganz so trist und langweilig wird im Behördendschungel, ist auch ein kleiner Spaßfaktor mit dabei: Du darfst Deiner Anlage einen eigenen Namen geben.

Falls Du mit dem Gedanken spielst, die Anlage nicht anzumelden: Das kann teuer werden. Die Bundesnetzagentur verhängt eine Strafe von zehn Euro pro Kilowatt installierter Leistung – pro Monat. Bei einem handelsüblichen Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 1.000 Watt kommen so also 120 Euro im Jahr zusammen. Doch das ist nicht das schlagende Argument für eine Anmeldung.
Wichtiger noch: Fällt ein nicht registriertes Balkonkraftwerk herunter, greift keine Versicherung für einen dadurch verursachten Schaden. Dann bleibst Du selbst auf den Kosten sitzen, und dabei spielt es keine Rolle, ob Du selbst, der Balkon oder sogar ein Nachbar betroffen sind.
Ohne Zustimmung des Vermieters läuft (fast) nichts
Die größte Herausforderung ist jedoch oft nicht die Technik, sondern der Papierkram – genauer gesagt: der Vermieter oder die WEG.
Ein Beispiel: Mein eigener Vermieter hat mir erlaubt, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Aber da das Haus zu einer großen Wohnanlage mit über 30 Eigentümern gehört, ist die Zustimmung des Vermieters nicht ausreichend – stattdessen muss die WEG zustimmen.
Zwar darf, wie bereits erwähnt, auch die Gemeinschaft nach der Gesetzesänderung des § 554 BGB das Projekt nicht pauschal verbieten. Dennoch muss sie über die Ausführung abstimmen und per Beschluss zustimmen. Und je nach Fall kann einige Zeit vergehen, bis diese Voraussetzungen erfüllt sind. Denn üblicherweise werden solche Beschlüsse bei der Eigentümerversammlung gefasst, die laut Gesetz (mindestens) einmal im Jahr stattfinden muss. In meinem konkreten Fall zog sich der Prozess fast ein Jahr hin. Denn wenn die letzte Eigentümerversammlung früh im Jahr stattfindet und die nächste erst gegen Ende des Folgejahres, dann können zwischen beiden Versammlungen gerne anderthalb bis fast zwei Jahre vergehen, im schlimmsten Fall.
Bis dahin darfst Du Dein Balkonkraftwerk nicht aufhängen. Was nicht zwingend heißt, dass es bis dahin nutzlos herumstehen muss. Denn das Aufstellen und Anschließen der Anlage ist nicht verboten. Meine Panels stehen daher seit Monaten provisorisch auf dem Balkon – nicht schön, aber immerhin funktional.
Es muss aber nicht immer so sein: Wenn in der Gemeinschaftsordnung ein sogenannter Umlaufbeschluss erlaubt ist, kann die WEG auch außerhalb der Versammlung abstimmen. Leider hast Du als Mieter darauf keinen direkten Einfluss und bist somit auf das Wohlwollen der Eigentümer angewiesen.
Gerade bei großen Wohnanlagen mit vielen Eigentümern kann Geduld gefragt sein. Erfahrungsgemäß hilft es, wenn Du Dein Vorhaben gut vorbereitest und der Eigentümergemeinschaft klare Informationen lieferst: Wo genau soll die Anlage montiert werden, wie sieht sie aus, und welche Sicherheitsvorkehrungen triffst Du? Je konkreter Dein Antrag formuliert ist, desto weniger Raum bleibt für Einwände oder Verzögerungen. Manchmal kann es auch nützlich sein, die geplante Installation mit Fotos oder einer kleinen Skizze zu veranschaulichen. So entsteht Vertrauen, und die Chancen steigen, dass Dein Projekt schnell und reibungslos genehmigt wird.
Wenn Vermieter und WEG blockieren
Selbst mit dem neuen Gesetz nutzen manche Vermieter und Verwaltungen noch jeden Spielraum, um Mieter zu verunsichern.
Nahezu täglich berichten schikanierte Mieter von absurden Auflagen, die ihnen für die Genehmigung auferlegt werden: Von Gutachten zur Statik über Nachweise von Fachinstallationen bis hin zur Abnahme der Anlage durch die örtliche Feuerwehr oder einen Elektriker gibt es nichts, was es nicht gibt. Und das alles, obwohl solche Dinge bei Steckersolargeräten gar nicht nötig sind.
Ohne eine rechtliche Beratung geben zu wollen (und zu können), gelten laut Meinung von Experten nur zwei Aspekte, die wirklich eine Rolle spielen dürften: die Haftpflichtversicherung und die Kaution.
Ein Vermieter darf verlangen, dass Deine Haftpflicht mögliche Schäden durch das Balkonkraftwerk abdeckt. Das sollte allerdings ohnehin in Deinem Interesse sein. Auch eine Kaution ist erlaubt, solange sie angemessen bleibt. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Köln sind 200 Euro vertretbar.
Andere Anforderungen, wie etwa eine Statikprüfung oder Elektriker-Abnahme, sind meist unbegründet. Die Prüfung der Statik spielt in den meisten Fällen keine ernst zu nehmende Rolle. Und selbst wenn, ist es Sache des Eigentümers. Und was die Abnahme durch einen Elektriker betrifft: Bei Geräten bis maximal 800 Watt Einspeisung besteht keine elektrische Gefährdung. Salopp gesagt, geht durch die Nutzung haushaltsüblicher Elektrogeräte eine höhere Gefahr aus als von der Nutzung eines Balkonkraftwerks.
In der Regel dienen solche Einwände nur einem einzigen Zweck: Mieter zu verunsichern und die Installation eines Balkonkraftwerks zu verhindern. Wenn Dir überzogene Auflagen gemacht werden, kannst Du zunächst schriftlich reagieren. Empfehlenswert ist hier etwa ein Musterschreiben vom Verein „Balkon Solar e. V.“. Hilft das nichts, musst Du über juristische Schritte nachdenken.
Aber Achtung: Ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden. Selbst mit Rechtsschutzversicherung musst Du oft drei Monate warten, bis die Kostenübernahme greift. Vermieter wissen das und setzen oft gezielt auf diese Zermürbungstaktik. Die Erfahrung zeigt, dass sie damit leider Erfolg haben. Denn die wenigsten Mieter haben die Lust, Zeit und Kraft, sich mit dem Vermieter juristisch auseinanderzusetzen.
Fazit: Viel Bürokratie, aber es lohnt sich
Ein Balkonkraftwerk zu betreiben, ist heute einfacher und günstiger denn je. Gleichzeitig kommt der Weg dahin aber nicht ganz ohne Stolpersteine aus. Wenn Du Dich gut vorbereitest, kannst Du viele der Hürden vermeiden oder auf ein Minimum reduzieren.
Plane genug Platz für die Lieferung, kümmere Dich rechtzeitig um Genehmigung und Registrierung, und lass Dich nicht von unbegründeten Auflagen abschrecken. Der Weg zum eigenen Sonnenstrom ist manchmal steinig, aber am Ende lohnt sich die Mühe!