Fluggastrechte: Darauf ist beim Traumurlaub zu achten

Wer einen Flug für den kommenden Urlaub bucht, sollte sich auch über seine Rechte als Fluggast informieren. Immer wieder können nämlich unerwartete Situationen entstehen, die den Reisenden Geld, Zeit und Nerven kosten. Da ist es gut zu wissen, was in welcher Situation getan werden kann und welche Möglichkeiten der Flugpassagier zur Klärung eines Problems hat.
Fluggastrechte-Verordnung des Europäischen Parlamentes
Im Jahr 2004 hat das Europäische Parlament zusammen mit dem Rat die Verordnung 261/2004/EG verabschiedet. Diese Verordnung hat zum Ziel, die Rechte und Ansprüche von Flugpassagieren zu stärken. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU sowie aus Island, Norwegen oder der Schweiz starten, von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden oder einen Flughafen in der EU als Ziel haben. Es gibt unterschiedliche Fälle, bei denen eine solche Verordnung in Kraft treten könnte. Die wichtigsten Daten und Fakten sind hier zusammengestellt.
Entschädigung bzw. Ausgleichsleistung für Fluggäste
Jeder Fluggast hat das Recht auf eine Entschädigung.summe, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:
- Verspätung des Flugs: Hier besteht ein Anspruch, wenn der Fluggast mehr als drei Stunden später als angegeben an seinem Zielflughafen ankommt. Also nicht die Abflug-, sondern die Ankunftszeit spielt hier eine Rolle.
- Flugausfall: Fällt der Flug komplett aus und hat die Airline Schuld an diesem Ausfall, haben Passagiere ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. Dies gilt nicht für Flugausfälle, die eine Airline spätestens 14 Tage vor Abflug ankündigt.
- Überbuchung: Hat die Airline einen Flug überbucht, kann der Passagier, der keinen Platz mehr hat, eine Entschädigung verlangen. Zudem hat der Fluggast das Recht, eine Ersatzbeförderung einzufordern.
- Anschlussflug verpassen: Haben Passagiere aufgrund der Verspätung des Flugzeugs den nächsten Flug nicht rechtzeitig erreicht, gibt es auch hierbei Entschädigung.ansprüche. Allerdings spielt auch in diesem Fall eine Rolle, ob der Flug mehr als drei Stunden verspätet ankommt.
Entschädigungssummen von Flugstrecke abhängig
Wie viel Geld Reisenden zusteht, wenn einer der oben beschriebenen Fälle eintritt, hängt davon ab, wie lang die jeweilige Flugstrecke ist. So können Fluggäste bis zu 250 Euro bekommen, wenn die Strecke bei bis zu 1.500 km liegt. Bei einer Flugentfernung von bis zu 3.500 km gibt es einen Betrag von bis zu 400 Euro. Sollte der Flug eine größere Strecke zurücklegen, können bis zu 600 Euro als Entschädigung eingefordert werden.
Anspruch auf Ersatzbeförderung und Rückerstattung der Ticketkosten
Nicht nur eine Entschädigung in Form von Geldbeträgen steht den Fluggästen in bestimmten Fällen zu – es gibt noch mehr Rechte, die Flugreisende genießen.
- Verspätung des Flugs: Wenn sich der Flug länger als fünf Stunden verspätet, können die Passagiere die Tickets zurückgeben und müssen den Flug nicht wahrnehmen. In diesem Fall müssen die Ticketkosten vollständig und innerhalb von sieben Tagen von der Airline erstattet werden.
- Flugausfall: Natürlich kann man sich auch bei einem Flugausfall dazu entschließen, den Flug nicht mehr anzutreten. Auch hier besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der gesamten Ticketkosten.
- Überbuchung: Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei den beiden oben beschriebenen Fällen. Es besteht außerdem ein Anspruch auf Ersatzbeförderung.
- Anschlussflug verpassen: Liegt hier die Verspätung bei mehr als fünf Stunden, kann der Fluggast eine Beförderung zurück zum Abflughafen bekommen.
Anspruch auf Betreuungsleistungen
Ist ein Fluggast in eine der nachteiligen Situationen geraten, kann dieser von der Airline noch weitere Leistungen erwarten.
- Verspätung des Flugs: Wenn der Flug mindestens zwei Stunden verspätet ist, können Reisende vom Personal der Airline Betreuungsleistungen erwarten.
- Flugausfall: Wenn Passagiere sich bei einem Ausfall für Ersatzbeförderung entscheiden, haben sie das Recht, Betreuung während der Wartezeit zu erhalten.
- Überbuchung: Hier gilt das gleiche wie bei einem Flugausfall.
- Anschlussflug verpassen: Auch hier muss die oft sehr lange Wartezeit seitens der Airline mit entsprechender Betreuung einhergehen.
Zu den Betreuungsleistungen, die den Fluggästen seitens der Airline anzubieten sind, gehören beispielsweise Speisen und Getränke. Auch haben Fluggäste das Recht auf kostenlose Nutzung von Sanitäranlagen. Je nach Dauer der Wartezeit muss die Airline zudem kostenfreien Zugang zu Telefon und Internet gewährleisten. Ist die Wartezeit so lang, dass eine Übernachtung erforderlich ist, haben die Reisenden ein Recht auf ein Hotelzimmer sowie auf Hin- und Rücktransport.
Auch das Gepäck hat Rechte
Ist das Gepäck verspätet angekommen, ist es beschädigt oder geht gar gänzlich verloren, stehen den Besitzern Ersatzansprüche zu. Bei einer Verspätung haben sie das Recht auf Ersatz der für den Urlaub notwendigen Utensilien. Dazu gehören beispielsweise Hygiene-Artikel oder auch Kleidung. Bei Beschädigungen oder Verlust haben Passagiere Anspruch auf Erstattung des entstandenen Schadens. Bei allen drei Fällen ist eine maximale Entschädigung.summe festgelegt. Diese liegt bei genau 1.317,49 Euro.
Das Recht auf die Entschädigung besteht natürlich nur, wenn die Fluggesellschaft für die Schäden verantwortlich ist. Sind Defekte an den Koffern der Grund, gibt es keine Ersatzansprüche. Wollen Reisende einen Schaden an ihrem Gepäck melden, haben sie sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks Zeit, ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Bei verspätetem Gepäck gilt eine Frist von 21 Tagen nach Erhalt. Hat die Fluggesellschaft das Gepäck nicht innerhalb von 21 Tagen zur Verfügung gestellt, gilt es als verloren.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich Fluggäste bei Verspätungen, Ausfällen oder Gepäckverlusten ihren Urlaub nicht verderben lassen müssen – so lange sie ihre Rechte genau kennen.