Befreien vom Rundfunkbeitrag – so kann es klappen
Seit einiger Zeit ist eine Befreiung des kontrovers diskutierten Rundfunkbeitrages unter bestimmten Bedingungen möglich. Wie das geht, erfahren Sie jetzt.
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Es geht - aber nur mit Zweitwohnung
Bis zum 1. November 2019 war eine Befreiung aus dem Rundfunkbeitrag nur möglich, wenn die Zweitwohnung und auch die Erstwohnung beide unter Ihrem Namen gemeldet waren. Das war zwar schon ganz nett - aber nicht besonders zielführend, wenn die Zweitwohnung auf den Namen eines Lebenspartners angemeldet war.
In diesem Fall war eine Befreiung nämlich nicht möglich - bis zum oben genannten Stichtag. An diesem hat der Gesetzgeber die aktuelle Lage geändert.
Es geht auch online
Um von diesem Angebot zu profitieren, gehen Sie zuerst auf www.rundfunkbeitrag.de. Dort sehen Sie noch einmal, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um für eine Befreiung in Frage zu kommen. Wichtig sind vor allem die folgenden Informationen:
- Ihre aktuelle Beitragsnummer - diese dürfte nicht schwierig herauszufinden sein.
- Die Beitragsnummer des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners.
Nun brauchen Sie noch die Meldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde - und zwar für beide Wohnungen. Wichtig ist, dass sichtbar wird, auf welche Namen beide Wohnungen angemeldet sind.
Außerdem muss das Datum des Einzugstermins klar erkennbar sein. Das Dokument laden Sie einfach beim Ausfüllen des genannten Antrages hoch.
Sie müssen dazu übrigens nicht zwingend einscannen, sondern können auch den vorliegenden Bescheid mit dem Smartphone fotografieren und hochladen.
Achten Sie dann aber auf eine gute Qualität - keine seitlichen Aufnahmen oder Reflexionen. Für den erwähnten Bescheid müssen Sie gegebenenfalls eine kleine Gebühr bei der Einwohnermeldebehörde hinterlegen.
Geld zurück?
Sobald der gesamte Prozess abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Bescheid, in dem vermerkt ist, seit wann Sie vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Es kann passieren, dass dieser Zeitpunkt auch weit in der Vergangenheit liegt.
Für den Fall, dass Sie dann bereits Gebühren bezahlt haben, erhalten Sie wahrscheinlich kurze Zeit später einen Verrechnungsscheck. Den überschüssigen Betrag lassen Sie sich dann auf Ihr Konto überweisen.
Wartezeit einkalkulieren!
Behörden arbeiten langsam: Nach Absenden des Onlineformulars kann es gute zwei bis drei Wochen dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten.
Achten Sie daher darauf, dass alle Informationen schon beim ersten Mal korrekt sind - denn sonst müssen Sie alles noch einmal von vorne durchlaufen.
Gefällt dem Beitragsservice Ihr Anschreiben nicht, wird man Sie in Briefform darauf hinweisen. Das führt dann nicht zu einer Ablehnung, sondern nur zu einer erneuten Aufforderung, das eingesandte Material zu überprüfen. Der dann hoffentlich bessere Nachweis wird noch einmal gute zwei Wochen brauchen, bevor er akzeptiert ist.
Von der wochenlangen Warterei abgesehen, ist der Prozess der Befreiung vom Rundfunkbeitrag sehr transparent und einfach geregelt. Sie müssen auch keine überflüssigen Nachfragen, Anfragen oder andere Briefe befürchten - und da alles online geht, sparen Sie sich auch den Weg zur Post.