Mieter und Vermieter: Wer muss Schneeschippen?
Plötzlich schneit es: Schneeräumen und Streuen gehören dazu. Für Vermieter, Mieter und Hauseigentümer gelten diesbezüglich strenge Regeln. Ein Überblick.
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Vermieter, Mieter, Hauseigentümer: Wer ist wofür verantwortlich?
Grundstücks- und Hauseigentümer tragen bei einem Schneefall die Verantwortung für die Räumung der Gehwege und Zufahrten. Der Mieter muss die Arbeiten nur übernehmen, sofern das im Mietvertrag vereinbart wurde. -
Sonst ist der Vermieter verantwortlich, heißt es auf der offiziellen Seite der Verbraucherzentrale. Für die Gehwege vor dem Haus gelten hin und wieder gesonderte Regeln. Genaue Informationen erhält man bei der Gemeinde.
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Wann gilt die Räum- oder Streupflicht?
Die Gehwege müssen gefahrlos begehbar sein, heißt: Sie müssen circa einen Meter breit frei geschaufelt werden, sodass zwei Leute problemlos aneinander vorbeigehen können. Bei Abwesenheit ist eine Vertretung zu organisieren. -
Das gilt auch bei Krankheit oder Alter. Was die Zeit angeht, so herrschen in den Kommunen zumeist uneinheitliche Regeln. Oft beginnt die Räum- und Streupflicht um 6 oder 7 Uhr morgens und endet abends um 21 Uhr.
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An Sonn- und Feiertagen können die Auflagen abweichen. Hier gilt es sich bei der eigenen Gemeinde zu informieren.
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Herrscht Glätte, muss man zusätzlich streuen, möglichst mit umweltverträglichem Streumittel aus Kalkstein oder Quarz. Salz ist in vielen Kommunen verboten. Splitt und Sand sorgen außerdem für Rutschschutz. Beim Kauf der Streumittel auf das Umweltzeichen "Blauer Engel" achten.
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Dächer von Schnee befreien
Auch Dächer sind bei heftigem Schneefall zu räumen, da Einsturzgefahr herrscht. Versicherungen decken solche Fälle nicht immer automatisch ab. Eine weitere Gefahr sind rutschende Schneebretter und Eiszapfen, warnt die Verbraucherzentrale. -
Was passiert bei Schadensfall?
Kommt ein Passant aufgrund verletzter Räum- und Streupflicht zu Schaden, kann dieser Schmerzensgeld verlangen. Mietern hilft an dieser Stelle eine private Haftpflichtversicherung. -
Bei Vermietern tritt die Haus- und Gebäudeversicherung ein. Fußgänger müssen bei Wintereinbruch jedoch auch selbst Acht geben und sich vorsichtig fortbewegen.
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Kommt es trotz Räumung zu einem Schaden, kann Verunfallten die gesetzliche Unfallversicherung helfen, aber nur wenn der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder auf dem anschließenden Heimweg geschieht.
So wird das Haus schneefest:
- Dach überprüfen
Selbst kleine Schäden machen das Dach eines Hauses anfällig für Frost, Schnee und Eis. Daher ist es wichtig, einen einwandfreien Zustand des Dachs vor Winterbeginn sicherzustellen und notwendige Ausbesserungsarbeiten durchzuführen.
Zur ausführlichen Bildershow: Die Dos and Don'ts beim Reinigen der Dachrinne >> - Regenrinnen checken
Löchrige oder durch Laub verstopfte Regenrinnen können überlaufen. Läuft das Wasser über die Fassade oder durch Löcher ins Mauerwerk, schwächt das die Wärmeisolierung der Wände oder führt zu hartnäckigem Schimmel. - Daher gehören die Regenrinnen und Fallrohre ausgeleert und kleine Löcher mit Silikon oder Harz-Reparaturband geschlossen.
- Türen und Fenster abdichten
Durch undichte Türen und Fenster dringt kalte Außenluft ein und die Heizkosten steigen. Daher ist es sinnvoll, vor Winterbeginn bei allen Fenstern die Gummidichtungen zu überprüfen und bei Beschädigungen auszutauschen. - Türvorleger und Abdichtungsleisten verhindern ein übermäßiges Eindringen von Außenluft unterhalb der Türen. Undichte Fugen zwischen Mauerwerk und Fensterrahmen sollten hingegen nur Fachleute ausbessern.
- Blick auf die Heizung werfen
Die ersten Minusgrade im Winter sind unangenehm, wenn die Heizung nicht richtig funktioniert. Wenn ein Heizkörper nicht wärmt und gluckernde Geräusche zu hören sind, ist das ein Hinweis auf Luftblasen. - Mithilfe eines Entlüftungsschlüssels kann man die Luft schnell entlassen. So verbessert sich die Energieeffizienz des Heizkörpers um bis zu 15 Prozent.
- Wasserleitungen entleeren
Frost kann in außen verlaufenden Wasserleitungen sehr kostspielige Schäden verursachen. Deshalb sollte man erst das Absperrventil zudrehen und dann den Wasserhahn vollständig aufdrehen, sodass Wasserreste abfließen können. - Wer seinen Wasserhahn vor Frost schützen möchte, kann ihn danach abschrauben.