Rundfunkbeitrag zahlen: Ihre Rechte und Pflichten
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Der Rundfunkbeitrag in Deutschland stellt eine Zwangsabgabe für den Betrieb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Die ARD mit ihren Landesanstalten, das ZDF sowie das Deutschlandradio finanzieren sich vor allem durch diese Rundfunkgebühren. Hier erfahren Sie alles Wichtige im Zusammenhang mit der Entrichtung des Rundfunkbeitrags: Wer muss die Zwangsabgabe bezahlen, wie hoch ist diese, wer ist befreit und was gilt für mehrere Personen in einem Haushalt?
Wer muss den Rundfunkbeitrag entrichten?
Die Rundfunkgebühr, die früher von der Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, eingetrieben wurde, bezeichnet man seit Inkrafttreten des neuen Rundfunkgesetzes im Januar 2013 als Rundfunkbeitrag. Der Beitragsservice, der nun die GEZ ersetzt, braucht nicht mehr zu kontrollieren, wie viele Personen zu einem Haushalt gehören und wie viele Geräte dort genau vorhanden sind. Schließlich muss sich jetzt jeder volljährige Wohnungsinhaber beim Beitragsservice anmelden.
Eigentümer mehrerer Wohnungen sind nur noch zur Zahlung eines Beitrags verpflichtet. Für Zweitwohnungen darf nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18.07.18 keine Extragebühr mehr erhoben werden (Az.: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17 und 1 BvR 981/179). Als Betroffener können Sie sich auf Antrag vom zweiten Beitrag befreien lassen.
Für den Beitragsservice ist es zudem ausreichend, wenn eine in der Wohnung lebende Person den Rundfunkbeitrag begleicht. Weitere Personen, die in derselben Wohnung gemeldet sind, müssen – anders als vor 2013 – keinen Beitrag mehr abführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Familienangehörige oder lediglich um eine Wohngemeinschaft handelt.
Wie lange sind Sie beitragspflichtig?
Sämtliche weiteren volljährigen Bewohner des Haushalts eines Beitragszahlers können sich also beim Beitragsservice abmelden. Das betrifft auch Personen, die ihre Wohnung auflösen, um mit einem Beitragszahler zusammenzuziehen, beispielsweise aufgrund einer Hochzeit oder des Umzugs in eine Wohngemeinschaft. Bei der Abmeldung müssen Sie stets die Schriftform einhalten.
Des Weiteren besteht keine Beitragspflicht mehr, wenn ein Auswanderer auf Dauer ins Ausland zieht und seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt. In einem solchen Fall müssen Sie dem Beitragsservice eine entsprechende meldeamtliche Bescheinigung zukommen lassen.
Auch wenn ein Beitragszahler stirbt, endet selbstverständlich seine Beitragspflicht. Seine Angehörigen haben die Möglichkeit, ihn abzumelden. Als Nachweis seines Todes ist die Sterbeurkunde der Abmeldung beizufügen.
Welche Höhe hat der Rundfunkbeitrag.
Der monatliche Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 17,50 Euro. Er muss vierteljährlich für jeweils 3 Monate entrichtet werden. Als Beitragspflichtiger entstehen Ihnen also jedes Jahr Kosten von viermal 52,50 Euro, insgesamt demnach 210,00 Euro.
Welche Möglichkeiten der Ermäßigung oder Befreiung gibt es beim Rundfunkbeitrag.
Die Chance zur Befreiung von dieser Zwangsabgabe besteht u. a. für die Empfänger gewisser Sozialleistungen. Wenn Sie beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, müssen Sie auf Antrag keinen Rundfunkbeitrag entrichten. Der Bezug anderer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Übergangsgeld oder Wohngeld stellt dagegen keinen Grund für eine Befreiung dar.
Darüber hinaus können Sie sich als taubblinde Person oder Sonderfürsorgeberechtigter aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht zur Zahlung dieser Zwangsgebühr entbinden lassen. Als Behinderter, dem das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, zahlen Sie lediglich einen reduzierten Beitrag. Das bedeutet, Sie entrichten ein Drittel des Rundfunkbeitrag., also 5,83 Euro im Monat.
Welche Folgen kann eine Nichtzahlung des Rundfunkbeitrag. haben?
Wenn Sie einen Beitragsbescheid ignorieren, kann es im schlimmsten Fall sogar zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie von der Beitragspflicht befreit sind, müssen Sie binnen eines Monats nach Erhalt des entsprechenden Bescheids Widerspruch einlegen.
Tun Sie das nicht, sind die Rundfunkanstalten dazu verpflichtet, ihre Forderungen mit Nachdruck einzutreiben. Wenn Sie mehr als 6 Monate lang nicht bezahlen, stellt dies außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem zusätzlichen Bußgeld geahndet werden.
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