Silvester feiern: Die wichtigsten Gesetze für den Jahreswechsel
© Getty Images
Wer an Silvester ordentlich feiern will, der muss auch an diesem besonderen Tag ein paar Regeln beachten. Laut, bunt, feuchtfröhlich: Für die meisten von uns gehören Partys mit reichlich Feuerwerk und Sekt zum Jahreswechsel dazu. Frei von Recht und Gesetz macht uns Silvester freilich nicht. Am besten überstehen Feierwütige und Partymuffel den 31.12. mit gegenseitiger Rücksichtnahme.
Silvesterparty, Feuerwerk & Co.: Was an Silvester (nicht) erlaubt ist:
- Gilt die Nachtruhe auch am 31.12.?
Ja. Wie an jedem anderen, gewöhnlichen Tag, gelten Ruhezeiten auch am 31.12. Die Nachtruhe dauert in der Regel von 22:00 bis 07:00 Uhr, wobei der Zeitraum je nach Bundesland und Kommune variieren kann. Maßgeblich ist letzten Endes, was in der Hausordnung steht.
Rein rechtlich gesehen berechtigt auch der Hinweis auf eine Feier nicht, die Nachtruhe zu stören. Der Nachbar hat nach wie vor das Recht, auf das Herunterdrehen der Musik während der Ruhezeit zu bestehen. Wer den Frieden mit dem Nachbarn aber lieber wahren möchte, sollte die Silvesterparty getreu dem Motto „gegenseitige Rücksichtnahme“ trotzdem ankündigen. - Wann darf ich das Feuerwerk zünden?
Feuerwerkliebhaber können an Silvester mit wenigen Ausnahmen sämtliche Register ziehen, sofern es sich um Feuerwerkskörper der Klassen I (z. B. Knallbonbons, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk) und II (z. B. Raketen oder Böller) handelt. Wer Feuerwerk der Klasse I zündet, muss mindesten 12 Jahre alt sein. Feuerwerk der Klasse II hingegen darf nur von Volljährigen und etwa in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem ersten Januar um 24:00 Uhr gezündet werden. Den konkreten Zeitraum legen Gemeinden und Städte individuell fest.
Gänzlich verboten ist das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern. Ein Sicherheitsabstand sollte außerdem zu Gebäuden, Autos und Bäumen eingehalten und Kinder stets beaufsichtigt werden. - Wer haftet im Schadensfall?
Für Partyschäden und Feuerwerksschäden haftet grundsätzlich derjenige, der den Schaden auch verursacht hat bzw. die private Haftpflichtversicherung, sofern vorhanden. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht grob fahrlässig oder mutwillig verursacht wurde, also nicht absichtlich das Sektglas zerbrochen oder Schaden mit Feuerwerk angerichtet hat.
Oft werden Schäden erst am Neujahrsmorgen entdeckt. Grundsätzlich können Sie gegen den unbekannten Verursacher bei begründetem Verdacht Anzeige erstatten oder Beweise der Polizei vorlegen. Je nach Schaden und Versicherungsvertrag haftet in solchen Fällen aber die jeweilige Versicherung, bei Fahrzeugschäden also beispielsweise die Teil- oder Vollkaskoversicherung. - Wer räumt nach der Feier auf?
Das alte Jahr ging zu Ende, das neue wurde gebührend begrüßt. Jetzt, am Morgen danach, steht das Aufräumen an. Der Gastgeber, also der Mieter, ist für die Beseitigung von Silvestermüll und sonstigem Dreck im Mietshaus und auf dem Grundstück verantwortlich. Lässt sich nach dem Feiern nicht ermitteln, wer den Silvestermüll hinterlassen hat, muss der Eigentümer einspringen, auch wenn er mit der Feier und den Überresten gar nichts zu tun hatte.
Vielerorts nimmt auch das Ordnungsamt die Beseitigung des Silvestermülls in die Hand und rückt mit Kehrmaschinen an. Aber Vorsicht: Bei schlimmen Verunreinigungen können Bußgelder verhängt werden!
Checkliste für den Jahreswechsel:
- Entspannt mit den Nachbarn: Informieren Sie Hausbewohner über die geplante Silvesterfete.
- Kinder und Silvesterknaller: Feuerwerk der Klasse I darf ab 12 Jahren gezündet werden, der Klasse II ab 18 Jahren. Kinder in der Nähe von Feuerwerk müssen immer beaufsichtigt werden!
- Play it safe: Zünden Sie Feuerwerk nicht unter Bäumen und heben Sie Blindgänger niemals auf. Achten Sie auch auf genügend Sicherheitsabstand.
- Versicherungsfall vermeiden: Stellen Sie Ihr Fahrzeug aus Schutz vor Silvesterschäden in die Garage oder eine ruhige Seitenstraße.
- Der Morgen danach: Beseitigen Sie als Gastgeber Ihren Müll selbst oder spannen Sie Partygäste als Helfer ein. In der Regel unterstützt außerdem das Ordnungsamt.
Sie haben rechtliche Fragen zum Thema Ruhestörung? Bei anwalt.de wird Ihnen geholfen!
Quelle: