Wenn vor lauter Liebe der Adventskranz abbrennt

Advent, die Zeit der besinnlichen Momente mit flackernden Kerzen auf dem Adventskranz. Kommen sinnliche Momente hinzu, wie zwischen einem Mann und einer Frau, wird das Fest der Liebe heißer als gewünscht.
Wer vor Liebe brennt, kann Glück im Unglück haben, wenn die Versicherung nicht für den Wohnungsbrand zahlen will.
Im Schlafzimmer aufgehalten
Alle Jahre wieder gehen Adventskränze in Flammen auf und sind dann ein Dauerbrenner beim Streit mit den Versicherungen. Das Tannengrün mit vier Kerzen ist einfach ein besonders guter Brandbeschleuniger, den man deshalb besser gut beobachtet. Allerdings können auch Menschen Feuer und Flamme sein. Da vergisst man bekanntlich schnell, was um einen herum passiert.
Das galt auch für einen Mann, der am ersten Weihnachtsfeiertag nach dem Aufstehen die Adventskranzkerzen angezündet hatte, anschließend das Frühstück bereitete, um dann seine noch in den Federn liegende Frau zärtlich zu wecken. Vermutlich überzeugte sie ihn jedoch, dass man am ersten Weihnachtsfeiertag nicht so früh aufstehen muss. Jedenfalls wurde er laut des späteren Urteils im Schlafzimmer aufgehalten.
Heißes Adventskranzabenteuer
Eine Etage tiefer fing auch der Kranz an zu lodern. Zum Ende der Adventszeit war er bereits gut ausgetrocknet. Und die Kunststofftischdecke, auf der er stand, war der ideale Partner für ein heißes Abenteuer. Nüchtern betrachtet ist eine solche Kombination aus brennendem Kranz und brennbarer Unterlage grob fahrlässig. In rechtlicher Hinsicht braucht es für eine persönliche Haftung obendrein ein grob fahrlässiges Fehlverhalten. Und an dem fehlte es hier.
Liebe macht mehr als blind
Als der Mann das Schlafzimmer wieder verlassen hatte, bemerkte er das Feuer. Sofort rief er die Feuer.ehr – allerdings zu spät, um Schlimmeres zu verhindern. Die Versicherung wollte den Schaden nicht bezahlen und berief sich wegen des gefährlichen Adventskranzaufbaus auf grobe Fahrlässigkeit. So landete die Sache vor Gericht.
Das entschied allerdings zugunsten der Liebe. Die macht bekanntlich blind. Neben den Augen beeinträchtigt sie auch die Wahrnehmung von Rauch und Zeit. Der Mann konnte nämlich nicht mehr sagen, ob er eine Viertelstunde oder bis zu einer Stunde im Schlafzimmer aufgehalten wurde. Am Ende war das nicht entscheidend für das Gericht. Wer sich liebt, handelt nicht grob fahrlässig. Die Versicherung musste zahlen.
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