Berufsunfähig - was nun?
Etwa 25% aller Arbeitnehmer scheiden aufgrund von Krankheiten oder Unfällen vor Erreichen der Altersgrenze vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Damit verbinden sich Verdienstausfälle, die vom Staat nicht vollständig aufgefangen werden und die die persönliche finanzielle Situation in Schieflage bringen können. Dagegen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) helfen, die für den Verdienstausfall aufkommt.
Was ist Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eine Krankheit die Ausübung des Berufes für mindestens sechs Monate unmöglich macht. Bestätigt dies ein Arzt, so hat der Betroffene Anspruch auf eine monatliche Rente, die er von seiner BUV ausbezahlt bekommt. Doch wie so oft, müssen zunächst eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein bis die Versicherung tatsächlich zahlt.
Ist der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage 50% seiner beruflichen Tätigkeit aufgrund der Krankheit auszuüben, erhält er eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die ihm den so entstandenen Einkommensausfall ersetzen soll. Damit soll die finanzielle Absicherung des Versicherungsnehmers gewahrt bleiben. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich dabei immer auf den ausgeübten Beruf. Ob und wann der Betroffene den Rente.anspruch hat, hängt von drei Faktoren ab.
- Seine berufliche Tätigkeit muss erlernt worden sein. Ein gelernter Dachdecker, der beide Beine bricht und nie wieder auf Dächer steigen kann, darf nicht in eine andere Tätigkeit verwiesen werden, die er auch trotz des körperlichen Schaden ausüben könnte. So wäre er nicht gezwungen, in einem Baumarkt Dachziegel zu verkaufen, da er diese Tätigkeit nicht erlernt hat. Hier wäre zunächst eine Umschulung Voraussetzung. Die BUV käme also zum Tragen und der Rente.anspruch wäre gegeben.
- Der Betroffene kann nur in eine andere Tätigkeit verwiesen werden, wenn diese seinen bisherigen Erfahrungen entspricht. Ein Controller mit jahrelanger Berufserfahrung könnte demnach nicht in eine andere Abteilung versetzt werden, weil er dort keine Erfahrung hätte.
- Die Lebensstellung ist ebenfalls ausschlaggebend für die Zahlung der BU-Rente. Es ist nicht zu verlangen, dass der Betroffene mit erheblich geringerem Verdienst auskommen muss, weil er vielleicht noch als Pförtner eine Schranke öffnen und schließen kann, nicht mehr aber seinem wesentlich besser bezahlten Job als Kraftfahrer nachgehen kann.
Fazit: Beim Abschluss einer BUV ist unbedingt darauf zu achten, dass die Verweisbarkeit (in andere Tätigkeiten) ausgeschlossen ist.
Wer braucht eine BUV?
Eine BUV ist für jeden sinnvoll, der regelmäßig Einkommen erzielt. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler, Angestellte und Arbeiter gleichermaßen. Auch für Studenten und Schüler ist die BUV ratsam, obwohl sie meist (noch) kein regelmäßiges Einkommen haben. Dass eine BUV auch hier richtig ist, beweist der dieser Fall: wenn ein Schüler aufgrund eines Unfalls für mehrere Monate im Krankenhaus liegt und nicht wie gewohnt zur Schule gehen kann, erhält er von der BUV eine monatliche Rente. Damit könnte beispielsweise ein Nachhilfelehrer bezahlt werden.
Warum ist die BUV so wichtig?
Vereinfacht ausgedrückt, schützt die BUV vor Verdienstausfall infolge langer Krankheit. Im Krankheit.fall erhält der Angestellte - zunächst auch ohne BUV - eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für sechs Wochen. Im Anschluss daran, zahlt die Krankenkasse für weitere 72 Wochen ein Krankengeld von zirka 70% des bisherigen Nettoeinkommen.. Ohne BUV ist nach diesen 72 Wochen Schluss und die Betroffenen könnten direkt in Hartz IV gehen.
Bis die Berufsunfähigkeit durch das ärztliche Gutachten eindeutig festgestellt ist und die monatliche Rente ausbezahlt wird, können jedoch Monate vergehen. Zwar stehen in dieser Übergangszeit noch die 70% des Nettoeinkommen. zur Verfügung, das die Krankenkassen zahlen. Möglicherweise kann damit aber der Lebensstandard schon nicht mehr aufrecht erhalten werden. Claudia Schädlich, Mitarbeiterin der CEB Finanz-Service GmbH, empfiehlt daher, die sogenannte private Krankentagegeldversicherung mit der BUV zusammen abzuschließen. Noch während die Berufsunfähigkeit geprüft wird, bekommt der Betroffene ab der siebten Woche zusätzlich zum Krankengeld der Krankenkassen eine Auszahlung in Höhe der fehlenden 30% zum Nettoverdienst. "Eine wichtige Sache, wenn man bedenkt, dass viele mit nur 70% ihrer Nettobezüge ihre laufenden Kosten nicht mehr decken können", so Schädlich.
Fazit: Die BUV in Kombination mit Krankentagegeld sichert dem Berufsunfähigen das bis dahin erzielte Nettoeinkommen.
Die "richtige" Versicherung zu finden, gelingt dem Laien ohne ausreichende Kenntnis der Versicherungslandschaft heutzutage kaum. Welche BUV eignet sich für wen? Wonach richten sich Versicherungsbeiträge und letztlich die Höhe der ausbezahlten Rente im Schadensfall? Aufklärung und individuelle Beratung erteilen vor allem die Verbraucherzentralen oder unabhängige Makler.
Der monatliche Versicherungsbeitrag hängt wesentlich von vier Kriterien ab:
- Das Lebensalter bei Versicherungsabschluss. Faustregel: je jünger, desto geringer wird der monatliche Beitrag sein.
- Geschlecht. Frauen müssen grundsätzlich mit einem höheren Beitrag als Männer rechnen.
- Berufsgruppe. Körperlich Tätige müssen aufgrund des höheren Verletzungsrisikos mit höheren Monatsbeiträgen rechnen als kaufmännisch Tätige, die die meiste Arbeitszeit im Sitzen verbringen.
- Gesundheitszustand: bei Abschluss einer BUV muss der Versicherungsnehmer Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Der Versicherungsabschluss wird dann erschwert, wenn bereits Gesundheitsschäden wie Rückenprobleme oder Gelenksschäden vorliegen. Wer bei der Beantwortung der Fragen mogelt, muss damit rechnen, dass im Schadensfall keine Leistungen von der Versicherung erfolgen!
Fazit: Es empfiehlt sich, die BUV in jungen Jahren abzuschließen. Der allgemeine Gesundheitszustand sollte dann noch besser sein und die monatlichen Beiträge sind wegen des niedrigeren Eintrittsalters geringer.