Das dürfen Sie in der Garage lagern – und das nicht
Schon gewusst, dass man seine Garage gar nicht so frei nutzen darf, wie gedacht? Die Verordnungen in Deutschland gebieten Garagenbands und Garagenfirmen Einhalt. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was man in der Garage überhaupt lagern darf und was nicht.
Die Garage – ein Ort der tausend Möglichkeiten. Oder? Nicht immer. Selbst, wenn Sie Eigentümer der Garage sind, können Sie sie nicht nach Lust und Laune nutzen. Ganz im Gegenteil. In vielen Bundesländern ist die Nutzung mit strengen Richtlinien eingeschränkt. Wir sagen Ihnen, was in Ihre Garage darf und was nicht.
Was Sie in Ihrer Garage lagern dürfen
Die Garage als erweiterter Kellerraum, Holzlagerplatz, Heimwerkstatt oder gar Arbeitshöhle zur Entwicklung des nächsten milliardenschweren sozialen Netzwerkes?
So einfach ist das in Deutschland leider nicht. Wofür Sie Ihre Garage nutzen und was Sie alles hineinstellen dürfen, ist hier gesetzlich verankert – und ziemlich streng. In unserer Bildershow zeigen wir Ihnen, was Sie in der Garage lagern dürfen und was nicht.
Wer bestimmt die Garagennutzung?
Gegen Ende des 20. Jahrhunderts ist die Garagenverordnung (GaVO oder GarVO) entstanden. Sie macht Vorschriften zum Bau und Betrieb von Garagen, um Sicherheit und Schutz zu gewährleisten, insbesondere im Brandschutz.
Doch da Garagenverordnungen Ländersache ist, existiert die GaVO in manchen Bundesländern gar nicht. Dort sind an ihrer Stelle Regelungen in vergleichbaren Gesetzestexten in Kraft.
Die Normen in den verschiedenen Ländern unterscheiden sich leicht in den Bauvorschriften, doch die Vorgaben zur Nutzung sind stets dieselben.
Garagenverordnungen: Das haben sie gemein
Das Folgende gilt in allen Bundesländern. Jede der Verordnungen teilt Garagen in ihrer Größe ein: So sind Garagen bis 200 Quadratmeter Kleingaragen, zwischen 100 und 1000 Quadratmeter Mittelgaragen und über 1000 Quadratmeter Großgaragen.
Das ist wichtig, da es nur in Kleingaragen erlaubt ist, eine geringe Menge Benzin oder Diesel zu lagern – denn in allen Verordnungen spielt der Brandschutz eine große Rolle.
Weiter ist auch die Mindestgröße der Parkplätze einheitlich: Sie müssen mindestens fünf Meter lang und zweieinhalb Meter breit sein, wenn beide Seiten durch Wände abgegrenzt sind. Besonders für SUV-Fahrer kann das zur Herausforderung werden. Die Vorschriften stammen noch aus den 70er Jahren.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Die Vorschriften zum Bau und zur Nutzung von Garagen sind streng, das ist wahr. Doch vor allem Eigentümer müssen sich kaum Gedanken machen, wenn sie viele andere Dinge neben ihrem Auto in ihrer Garage lagern.
Nur selten wird die Einhaltung der GaVO tatsächlich kontrolliert.
Selbst, wenn das Auto nur auf der Straße parkt und genervte Nachbarn fordern, die Garage zu ihrer eigentlichen Nutzung leerzuräumen, muss dem nicht nachgegangen werden: Es gibt keinen Benutzungszwang für die eigene Garage, man kann daher trotzdem parken, wo man möchte.
Garage gemietet
Auch als Mieter hat man nur selten Probleme bei der Garagennutzung. Trotzdem gibt es hin und wieder Vermieter, die eine unsachgemäße Nutzung der Garage nicht gerne sehen.
Dann sollten Sie als Mieter umgehend auf die Warnung reagieren, da dies sonst unter Umständen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden könnte und noch eine Geldstrafe gezahlt werden muss. Ebenfalls aufzupassen gilt es als Mieter, wenn Wohnung und Garage zusammen gemietet wurden.
Verstoßen Sie dann erheblich gegen die vertraglich vereinbarte Nutzungsart der Garage, kann Ihnen nicht nur die Garage gekündigt werden – sondern auch Ihre Wohnung! Und das möchten Sie sicher vermeiden.