So funktioniert die telefonische Krankschreibung
Ab Montag können Ärzte ihre Patienten wieder per Telefon krankschreiben. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie alle abläuft, erfahren Sie hier.
Ab Montag, den 19. Oktober, kehren die telefonischen Krankschreibungen in den Alltag zurück. Patienten mit Erkältungsbeschwerden können sich dann - wie in der Anfangsphase der Pandemie - per Anruf eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, ausstellen lassen. Darauf einigte sich der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen am Donnerstag. Die Regelung soll bis zum Jahresende gelten.
Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Betroffene mit leichten Symptomen. Der niedergelassene Arzt überzeugt sich am Telefon vom Zustand seines Patienten durch eine eingehende Befragung. Die Krankschreibung kann er anschließend für sieben Kalendertage ausstellen, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist nach einem weiteren telefonischen Kontakt möglich.
Auch die Kassenärztliche Vereinigung begrüßt das vereinfachte Prozedere bei Erkältungen. Die Maßnahme hätte bereits im März und April die Hausarzt-Praxen erheblich entlastet. Krankenkassen-Verbände attestierten zwar einen leicht erhöhten Krankenstand in diesen Monaten, die Praxen und die Patienten seien jedoch sehr verantwortungsvoll mit der telefonischen Krankschreibung umgegangen.