Was darf der Nachbar und was nicht?

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Darf ich in meiner Wohnung rauchen?
Christopher Posch: Solange der Mietvertrag oder die Hausordnung nichts Gegenteiliges besagen, darf man in seiner Wohnung rauchen. Zu beachten gilt z.B. regelmäßiges Lüften und Dritte nicht zu stören. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
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Was kann ich tun, wenn der Nachbar seinen Rasen nicht mäht und mich das stört?
Posch: Da müssen Sie leider Ihre innere Mitte finden. Solange hierbei Ihr Grundstück nicht davon beeinträchtigt wird, haben Sie dies leider hinzunehmen, es ist ja des Nachbars Eigentum.
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Was kann ich tun, wenn mein Nachbar mich beleidigt und tyrannisiert?
Posch: Im Fall der Beleidigung können Sie Anzeige erstatten, da es sich hier um einen Straftatbestand handelt.
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Darf mein Nachbar ständig Partys feiern, die bis in die Nacht gehen?
Posch: Partyfeiern kann der Nachbar so lange er möchte, er hat nur die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten. Jede gute Nachbarschaft verträgt sicher die ein oder andere ausschweifendere Party, sollte es aber jede Woche rund gehen, dann sollte man mal ein klärendes Gespräch suchen.
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Darf mein Nachbar bauliche Veränderungen am Haus vornehmen, die mich stören?
Posch: Ja, solange er sich dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegt, darf er das. Man muss dies dann hinnehmen, auch wenn es einen in der persönlichen Ästhetik stört.
Die 10 größten Mietrechtsirrtümer im Überblick:
- Ein bis zwei laute Partys pro Jahr sind ok
Das klingt nach einer einfachen Regel, sie gilt aber leider nicht. Im Gegenteil: Grundsätzlich ist die Nachtruhe einzuhalten, und zwar von 22 bis 6 Uhr. Musik und Gespräche darf es dann eigentlich nur in Zimmerlautstärke geben... - Nur Mängel am Wohnhaus selbst berechtigen zu Mietminderung
Auch Einwirkungen von außerhalb spielen eine Rolle - Die Wohnung muss zwar laut Gesetz einen "Mangel" haben. Das kann aber auch starker Baulärm aus der Nachbarschaft sein oder die Geruchs- und Geräuschbelästigung aus einer Imbissbude... - Der Vermieter darf einen Schlüssel haben
Nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht, kann der Vermieter einen Zweitschlüssel zurückbehalten. Aber auch dann darf er die Mietwohnung in aller Regel nicht betreten. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieters wäre das Hausfriedensbruch und strafbar... - Ein Mietvertrag muss schriftlich sein
Nicht unbedingt, wichtig ist nur, dass man sich über die Wohnung, den Mietbeginn und die Miethöhe einig ist. Sagt der Mieter: "Super, ich nehm` die Wohnung und könnte am 1. November einziehen", genügt als Antwort des Vermieters ein schlichtes "Einverstanden"... - Tierverbot heißt: Jedes Haustier ist tabu
Eher das Gegenteil ist der Fall - Steht im Mietvertrag ein uneingeschränktes Verbot jeder Tierhaltung, ist diese Klausel laut Bundesgerichtshof unwirksam. Denn sonst dürfte der Mieter nicht einmal kleine Haustiere wie Wellensittiche oder Goldhamster haben... - Der Vermieter kann Untermieter verbieten
Der Vermieter kann sich nicht grundsätzlich sperren, muss aber informiert werden, wenn außer den im Mietvertrag genannten Personen weitere Bewohner einziehen wollen. Sind das z. B. Geschwister oder der Lebenspartner des Mieters, darf er seine Zustimmung nicht verweigern... - Die Reinigung des Gebäudes gehört immer zu den Nebenkosten
Zu den anteiligen Betriebskosten zählt zwar die Reinigung des Treppenhauses und anderer Gemeinschaftsräume. Wie bei anderen Posten in der Nebenkostenabrechnung, sollten Mieter aber darauf achten, dass die Eigentümer keine sogenannten Instandhaltungs- oder Reparaturkosten abwälzen... - Präsentiert man drei Nachmieter, kommt man aus dem Mietvertrag
Das ist ein Gerücht, das sich seit Jahren hält. Richtig ist: Der Vermieter muss den Mieter grundsätzlich nicht aus dem Vertrag entlassen – egal, wie viele Nachfolger er ihm vorstellt... - Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter räumen lassen
So schnell geht es nicht. Weigert sich der Mieter trotz fristgerechter und auch sonst korrekter Kündigung, auszuziehen, muss er zuerst verklagt werden... - Bei Eigenbedarf muss der Mieter raus
Die Hürden für eine Eigenbedarfskündigung liegen ziemlich hoch. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder einen nahen Verwandten braucht. Der Eigenbedarf darf zum Beispiel nicht schon bei Abschluss des Mietvertrags für die Eigentümer "vorhersehbar" gewesen sein...
Mehr Zündstoff zum Weiterlesen gibt es in unserem Artikel >> Nachbarschaftsstreit: Diese Dinge sind im Sommer verboten
Streitereien unter Nachbarn finden tagtäglich statt und landen nicht selten vor Gericht. Welche Rechte und Regeln unter Nachbarn gelten, erklärt Rechtsanwalt Christopher Posch (47) anhand von Streitdauerbrennern wie Rauchen oder Ruhestörung. Der 47-Jährige wirkte bereits in verschiedenen Gerichtsshows und TV-Sendungen wie "Christopher Posch - Ich kämpfe für Ihr Recht" mit.