Fluglinien müssen bei Online-Buchung Endpreis angeben

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis angeben. Es ist unzulässig, Buchungsgebühren, Steuern oder Kerosinzuschläge erst bei Abschluss einer Buchung anzuzeigen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied. Kunden müssten den Preis verschiedener Flüge effektiv vergleichen können, begründete der Gerichtshof seine Entscheidung.
Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) setzte das Urteil im Streit mit der Fluggesellschaft Airberlin durch. "Wir werden nun mit dieser strengen Auslegung der EU-Richtlinie zur Preistransparenz besser gegen Reisevermittler vorgehen können, die ihre Servicepauschalen nicht von Anfang an angeben", sagte eine Sprecherin des vzbv in Berlin AFP.
Airberlin hat die Preisdarstellung laut vzbv auf seinem Online-Portal bereits geändert: Mittlerweile würden alle Preise zu verschiedenen Flugzeiten auf einer Strecke als Endpreise angegeben. Zuvor war dies nur bei einer angeklickten Verbindung der Fall.
Die Airline hatte dem Ausgangsverfahren zufolge etwa bei einem Flug von Berlin nach Frankfurt einen Preis von 41 Euro angezeigt. Tatsächlich mussten Kunden dafür aber einschließlich Steuern und Gebühren 74 Euro zahlen. Dieser Gesamtpreis war nur für den jeweils voreingestellten oder angeklickten Flug aufgeführt. Dies wertete der EuGH nun als Verstoß gegen das Gebot der Preistransparenz.