Langzeiturlaub im Winter: Darauf müssen Senioren besonders achten
Teneriffa, Antalya oder Mallorca sind auch im Winter ein schönes Reiseziel. Immer mehr Rentner aus Deutschland verbringen in der kalten Jahreszeit einen Langzeiturlaub im warmen Süden. Doch vorher muss einiges geregelt werden.
Teneriffa, Antalya oder Mallorca sind nicht nur im Sommer ein begehrtes Reiseziel. Auch im Winter haben viele Hotels geöffnet - zu deutlich günstigeren Preisen. Immer mehr Senioren und Rentner aus Deutschland verbringen in der kalten Jahreszeit einen Langzeiturlaub im warmen Süden. Vor der Reise muss allerdings einiges geregelt werden, denn sonst wird aus dem vermeintlichen Schnäppchen schnell ein teurer Urlaub.
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Rente
Auch wenn Rentner gleich mehrere Monate im Ausland verbringen, müssen sie sich keine Sorgen um ihre Rentenauszahlungen machen, diese laufen normal weiter. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass der Wohnsitz in Deutschland bleibt und der Urlaub.r hierzulande auch weiterhin gemeldet ist. Geldverlust droht Rentnern allerdings bei Überweisungen ins Ausland. Etwaige Wechselkursverluste oder Gebühren muss der Renten-Empfänger selber tragen.
Krankenversicherung
Im Urlaub zu erkranken, ist nicht nur frustrierend, es kann auch ziemlich teuer werden - vor allem in Ländern außerhalb der Europäischen Union. Denn ohne eine separate Auslandskrankenversicherung übernehmen Krankenversicherungen hier beinahe gar keine Kosten. Auch bei einem Aufenthalt innerhalb der EU ist ein hundertprozentiger Schutz nicht gewährleistet. Senioren haben zudem einen kleinen Nachteil: Einige Versicherungen bieten Menschen ab einem gewissen Alter keine Auslandskrankenversicherung mehr an oder sie berechnen einen teuren Alterszuschlag. Wenn Rentner jedoch entspannt einen Langzeiturlaub verbringen wollen, dann sollten sie sich vorher genügend Zeit nehmen, um eine ordentliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Pflegeversicherung
Auch Pflegebedürftige können sich bei längeren Auslandsaufenthalten meistens darauf verlassen, weiterhin ihr Pflegegeld zu erhalten. In einigen Ländern außerhalb der EU endet der Anspruch aber nach sechs Wochen. Wenn also Pflegebedürftige zum Beispiel einen Langzeiturlaub in Antalya verbringen wollen, dann sollte dieser nicht länger als sechs Wochen dauern. Zudem müssen sich Versicherte informieren, ob sie die Kosten für ambulante Pflegesachleistungen im Ausland weiter beziehen.