Urlaubsfrust: Wenn Reisekatalog-Fotos lügen
Baulärm statt Wellenrauschen, Müllhalde statt Strandparadies, Mini-Pool statt XXL-Aqua-Landschaft – immer wieder werden Urlauber durch geschönte Katalogbilder gemein getäuscht.
Zuerst glaubte Tanja S. (32), sie wäre durch ein dummes Versehen im falschen Hotel gelandet. Hatte sie sich beim Blättern des Reisekatalogs doch sofort in die riesige Pool-Landschaft verliebt, die dort im Foto abgebildet war. Doch vor Ort wurde ihr Urlaubstraum jäh zerstört: Der Prospekt hatte dreist gelogen!
Der Pool, vor dem sie nun stand, war eindeutig viel kleiner, Oben-Ohne-Sonnenbaden würde ihr hier keinen Spaß bringen! Als sie sich beim Reiseleiter beschwerte, hatte der nur ein Schulterzucken für sie übrig: "Was wollen Sie? Es gibt doch einen Pool - und der sollte Ihnen genügen…"
Bildershow: Die fiesesten Katalog-Schummeleien >>
Im Internet ist alles schöner
"Immer wieder werden Urlauber durch geschönte Katalogbilder getäuscht und verärgert", weiß Reiserechts-Expertin Christine Stegmayer.
"Schlimm ist es besonders, wenn der im Prospekt angepriesene Pool in Wirklichkeit noch gar nicht fertig ist - und den Gast statt Ruhe und Erholung womöglich tosender Baustellenlärm, Staub und hässliche Absperrungen erwarten."
Doch nicht nur mit Schummelfotos von Pools und Außenanlagen (z.B. farbenfrohe Blumenrabatte entpuppen sich als triste und verdorrte Pflanzen-Beete) wird in Reisekatalogen getrickst.
Abgewohnte Möbel statt Edeldesign
Als schicke, gemütliche Wohlfühl-Unterkünfte werden Hotelzimmer oft in Reise-Katalogen versprochen und im Foto gezeigt. Rechtsanwältin Christine Stegmayer: "Doch vor Ort wird schnell klar, dass auch hier häufig gemogelt wird."
Was großzügig und modern aussah, erweist sich oft als bedrückende Atmosphäre und abgewohntes Mobiliar. Die Expertin: "Besonders ärgerlich, wenn auch der abgebildete Balkon nicht zu finden ist."
Enttäuschung am Schummel-Strand
Türkisblaues Meer und ein weiter Strand - damit werben Reisekataloge besonders häufig. Doch die Wirklichkeit sieht oft anders aus.
"Bei manchen Hotels treffen die Badegäste auf winzige Strände, die eher einer Müllhalde gleichen, wie es Urlaubern auf der Insel Korfu passiert ist", so Expertin Stegmayer.
"Auch der Goldstrand in Bulgarien wird gerne mit Ruhe und Entspannung beworben. Vor Ort erleben Urlauber aber teilweise hautnah, wie am Strand ein neues Gebäude entsteht.
Lärm und Verschmutzung an allen Ecken und Enden verderben das Urlaubsgefühl und machen Entspannung unmöglich."
Traumhotel – dank Fotoretusche
Bei der Umgebung vieler Hotels wird nicht selten mit Foto-Retusche ordentlich nachgeholfen. Vor allem bei Angeboten in Dubai - wo fast täglich neue Hotelkomplexe aus dem Boden schießen.
Die Expertin: "Im Katalog sind weit und breit keine Gebäude zu sehen. In Wirklichkeit wird die Herberge von Hochhäusern, weiteren Hotels, Baukränen und viel Beton umzingelt. Insbesondere Gebäude, die einem den versprochenen Meerblick versperren, waren bereits häufig Anlass zum Ärgernis."
Wie kann man sich wehren?
"Auf jeden Fall sollte man bei der örtlichen Reiseleitung reklamieren", so Rechtsanwältin Christine Stegmayer. Eine unverzügliche Mängelanzeige und Beweissicherung in Form von Bildern oder Zeugen ist wichtig für einen späteren Rechtsanspruch.
Lag eine Zusage im Reisekatalog vor, kann man den Reisepreis mindern. "Wurde der noch nicht vorhandene Pool im Prospekt abgebildet, liegt darin eine Zusicherung und mithin auch ein Reisemangel vor", so Stegmayer.
Hilfreich, um eine solche Enttäuschung zu vermeiden, ist vor Reisebuchung der Blick in aktuelle Hotelbewertungen und besonders Urlauberbilder.
Denn dort beschreiben Hotelgäste die ungeschminkte Wahrheit und geben ein realistisches und aktuelles Bild ab. (mehr Infos: www.holidaycheck.de)
Kriegt man immer Schadensersatz?
Nicht in jedem Fall. Bei Tanja S. wies das Gericht z.B. die Klage nach Schadensersatz für den kleineren Pool ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Swimmingpool eines Hotels nicht genauso aussehen muss wie auf dem Foto im Reisekatalog.
Solange das Schwimmbecken nicht bedeutend kleiner ausfällt, als dort versprochen wurde, muss der Reiseveranstalter dafür keinen Ersatz leisten. Auch nicht für "entgangene Urlaubsfreuden", die auf den größeren Pool gerichtet waren. (Az: Amtsgericht Duisburg, 49 C 1338/05-9/06).
Dagegen bekam allerdings ein Urlaubspärchen 30 % Reisepreisminderung zugesprochen, weil der Strand am Ferienort von einem Wirbelsturm weggespült worden war.
Obwohl der Katalog zu diesem Zeitpunkt längst gedruckt war, hätte der Veranstalter die Touristen noch einmal extra darauf hinweisen müssen. (Az: Landgericht Frankfurt/M., 2/21 O 189/00).
Die fiesesten Foto-Tricks in Reisekatalogen finden Sie in unserer großen Bildershow!