
Die telefonische Krankschreibung, die während der Coronapandemie erprobt wurde, soll nun dauerhaft eingeführt werden und ab Herbst wieder möglich sein.
Die telefonische Krankschreibung, die während der Coronapandemie erprobt wurde, soll nun dauerhaft eingeführt werden und ab Herbst wieder möglich sein.
Ärztinnen und Ärzte sollen nach einer telefonischen Beratung die Arbeitsunfähigkeit bei Personen feststellen können, die keine schweren Krankheitssymptome haben.
Allerdings gibt es bei der dauerhaften Regelung ein paar Einschränkungen: So soll das Angebot der telefonischen Krankschreibung nur für bereits bekannte Patientinnen und Patienten in der jeweiligen ärztlichen Praxis gelten.
Die neue Regelung ist Teil des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes, dessen Ziel es ist, überfüllte Praxen zu entlasten.
Zudem solle das Angebot vor allem Patientinnen und Patienten zugutekommen, die keine schweren Krankheitsverläufe haben, sondern lediglich leichte Symptome aufzeigen.
Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, solle wer möchte jedoch auch in Fällen mit schwerwiegenderen Symptomen nach wie vor zur Praxis gehen können, müsse dann jedoch mit langen Wartezeiten und überfüllten Praxen rechnen.
Weiter betonte Lauterbach, dass die telefonische Krankschreibung Patientinnen und Patienten den Weg in die Praxis erspart und dieser damit die Arbeit erleichtert.
Im Durchschnitt fehlten Arbeitnehmende im vergangenen Jahr fast 20 Tage bei der Arbeit, was eine Zunahme von gut fünf Tagen im Vergleich zu 2021 darstellt. Im Schnitt waren somit täglich 55 von 1000 Beschäftigten krankgeschrieben.
Die meisten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und damit verbundene Ausfälle gingen auf Atemwegserkrankungen wie Erkältungen und Bronchitis zurück. Diese zeigten einen deutlichen Anstieg.
Während der Coronapandemie hat sich die telefonische Krankschreibung für akute Atemwegserkrankungen als sinnvoll erwiesen. Nun soll diese Regelung künftig auch auf andere akute Erkrankungen ausgeweitet werden.