Rechtliche Lockerungen für Sportler in Rheinland-Pfalz
Rechtliche Lockerungen für Sportler in Rheinland-Pfalz
Köln (SID) - Wie das Land am Samstag mitteilte, dürfen gewisse Sportanlagen bereits ab Montag wieder alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands für den Trainingsbetrieb genutzt werden, sofern die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können. Zudem muss der Träger der jeweiligen Sportstätte einer Nutzung vorher ausdrücklich zustimmen.
Die Lockerung betrifft Individualsportarten im Freien wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf oder Reiten und ähnliche Sportarten, bei denen das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden können. "Die Lockerung der bisherigen Vorgaben ist ein maßvoller und wichtiger Schritt zurück in die Normalität für viele Bürgerinnen und Bürger, für die sportliche Aktivität ein wesentliches Element des körperlichen Wohlbefindens ist, auf das sie über Wochen verzichten mussten", erklärte der rheinland-pfälzische Sportminister Roger Lewentz die Maßnahmen.
Für Bundeskaderathleten, wirtschaftlich selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen und -sportler ohne Bundeskaderstatus sowie Profimannschaften der Bundesligen aller Sportarten soll es noch zusätzliche Erleichterungen geben. Es gelte dabei für alle Sportler, "verantwortungsvoll" mit den Lockerungen umzugehen und die Abstands- und Sicherheitsregeln "sorgsam einzuhalten", appelliert Lewentz.