Der Fall Böhmermann: So reagiert das Auswärtige Amt
Über zu wenig Aufmerksamkeit kann sich Jan Böhmermann nach seinem "Schmähgedicht" über den türkischen Präsidenten nicht beschweren. Nun äußerte sich das Auswärtige Amt zu dem Fall.
Die Causa Jan Böhmermann (35) sorgt weiterhin für Aufsehen. Im betreffenden Themenkomplex in der Regierungspressekonferenz äußerte sich nun die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Sawsan Chebli, über etwaige juristische Prüfungen gegenüber des ZDF-Moderators. Auf eine entsprechende Frage von BR-Hörfunk-Korrespondent Daniel Pokraka antwortete Chebli: "Es ist nicht Aufgabe des Auswärtigen Amtes, juristisch zu entscheiden, ob in Einzelfällen Grenzen zwischen Kunstfreiheit und Beleidigung überschritten worden sind. Das ist nicht Aufgabe des Auswärtigen Amtes. Das haben hohe Gerichte zu entscheiden."
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Ferner läge die Zuständigkeit, in Fällen wie bei Jan Böhmermann zu überprüfen, ob ein TV-Beitrag einen Straftatbestand erfüllt, nicht bei ihnen: "Ich kann mich nicht an irgendwelche Fälle erinnern, wonach das Auswärtige Amt das regelmäßig tut. Zu dem von Ihnen angesprochenen Fall habe ich das gesagt, was wir dazu zu sagen haben. Ich denke, das ist eine ziemlich klare Antwort", so Chebli.
Der Regierungssprecher der deutschen Bundesregierung, Steffen Seibert, nutzte noch die Gelegenheit, um klarzustellen: "Die Bundeskanzlerin hat keineswegs den türkischen Ministerpräsidenten am Sonntag wegen dieses Schmähtextes angerufen. Vielmehr gab es, wie ich es Ihnen hier am Montag dargestellt hatte, am Sonntagabend ein länger verabredetes Telefonat zum Thema der Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens. Das war das beherrschende Thema dieses Telefonats.
Mit seinem "Schmähgedicht" hatte der Satiriker Böhmermann in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan heftig kritisiert.