Jan Böhmermann: ZDF bestätigt vierwöchige Fernsehauszeit

Seine Facebook-Ankündigung war kein Scherz: Das ZDF hat die Fernsehauszeit von Jan Böhmermann offiziell bestätigt. Er und die Produktionsfirma btf werden bis 12. Mai eine Pause einlegen, heißt es auf dem offiziellen Twitter-Account des TV-Senders.
Das Rätselraten, ob Jan Böhmermanns angekündigte Fernsehauszeit auf Facebook ein satirischer Streich war, hat ein Ende. Das ZDF hat die Pause bestätigt. Auf dem offiziellen Twitter-Account des TV-Senders heißt es: "Jan Böhmermann und die Produktionsfirma btf wollen eine vierwöchige Produktionspause bis zum 12. Mai einlegen. Das ZDF respektiert diese Entscheidung. Was anstelle der damit ausfallenden Ausgaben von Neo Magazin Royale gesendet wird, ist derzeit noch offen."
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"Ich möchte mich von Herzen bedanken"
Böhmermann hatte auf seinem Facebook-Profil eine im typischen Satire-Ton gehaltenen Nachricht veröffentlicht. Darin kündigte er die Fernsehpause bereits selbst an, "damit sich die hiesige Öffentlichkeit und das Internet mal wieder auf die wirklich wichtigen Dinge wie die Flüchtlingskrise, Katzenvideos oder das Liebesleben von Sophia Thomalla konzentrieren kann. Denn es gibt möglicherweise bedeutsamere Themen, als die Diskussion um ein in einer Satire-Sendung vorgetragenes Gedicht", so sein Posting im Wortlaut.
Er schrieb zudem, dass es unbedingt zu verhindern sei, dass Dieter "Didi" Hallervorden ein weiteres Lied zum Thema beisteuere und bedankte sich von Herzen für "die Solidarität für die Sendung".
Die Causa Böhmermann
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Freitag in einer Pressekonferenz verkündet, dass die Bundesregierung im Fall Böhmermann ein gesondertes Strafverfahren zulasse. Damit gab sie dem Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan statt. Gegen Böhmermann wird nun ein Verfahren wegen möglicher Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eingeleitet. Laut Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB) drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Sollte das Gericht dem Satiriker Verleumdung bescheinigen, drohen sogar fünf Jahre Haft.
Jan Böhmermann hatte in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) am 31. März ein Schmähgedicht auf den türkischen Staatschef Erdogan verlesen. Darin benutzte er Formulierungen, die durchaus als beleidigend eingestuft werden können. Während des Verlesens, sowie davor und danach, betonte er selbst stets, dass dies eine Form von Beleidigung sei, die man eigentlich nicht anwenden dürfe. Die SPD-Minister hatten sich von der verlesenen Entscheidung distanziert und diese als falsch eingestuft. Und das Netz lief heiß mit Pro- und Kontra-Stimmen zur strafrechtlichen Verfolgung Böhmermanns.