Mit diesen Tricks dürfen Sie legal abfahren

Seit dem Wochenende vom 15. bis 17.8.2025 sind im Landkreis Rosenheim erstmals situationsabhängige Abfahrts- und Durchfahrtsverbote auf der Autobahn A8 sowie der A93 in Kraft getreten. Mit diesen Tipps können Sie trotzdem abfahren.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den massiven Ausweichverkehr während Staus von den Autobahnen in die angrenzenden Ortschaften zu unterbinden. Die Regelung gilt an verkehrsreichen Tagen – freitags bis sonntags sowie an Feiertagen – sobald sich auf der Autobahn ein Stau bildet.
Ziel- und Quellverkehr bleibt erlaubt
Erlaubt ist das Abfahren weiterhin für den sogenannten Ziel- und Quellverkehr. Darunter fallen Fahrten, deren Startpunkt (Quellverkehr) oder Fahrziel (Zielverkehr) innerhalb der betroffenen Gemeinde liegt. Wer also dort wohnt, arbeitet, Freunde oder Verwandte besucht, in ein Restaurant geht oder eine Sehenswürdigkeit besichtigen möchte, darf die Autobahnabfahrt auch bei aktiviertem Verbot nehmen.
Entscheidend ist, dass dieser Zweck glaubhaft gemacht werden kann. In der Kontrollpraxis reicht eine mündliche Angabe. Dennoch empfiehlt es sich, den Fahrtgrund möglichst konkret benennen zu können – etwa durch den Namen des Restaurants, eine Hotelreservierung oder die Nennung einer Sehenswürdigkeit. Unglaubwürdige oder offensichtliche Vorwände können von den Beamten zurückgewiesen werden.
Wir wollen hier natürlich keine Werbung für Restaurants machen, die lassen sich via Google Maps inklusive Bewertungen im "Ziel"-Gebiet sicher schnell finden. In der Tabelle finden Sie einige Sehenswürdigkeiten, für die es sich sicher lohnt, von der Autobahn abzufahren. Auch hier, wäre ein aktueller Check sicher hilfreich.
Sehenswürdigkeiten in der Nähe der Abfahrten
Was die Abfahrtsverbote bedeuten
Die betroffenen Ausfahrten auf der A8 sind Bad Aibling (100a), Rosenheim-West (100b), Rosenheim (102), Rohrdorf (103), Achenmühle (104), Frasdorf (105), Bernau am Chiemsee (106) und Felden (107). Auf der A93 sind Reischenhart (57) und Brannenburg (58) eingeschlossen. Die Verbote werden mit Verkehrszeichen und LED-Tafeln angezeigt und gelten ausschließlich für den Durchgangsverkehr.
Wer seine Fahrt lediglich abkürzen möchte, um den Stau auf der Autobahn über Nebenstrecken zu umfahren, darf diese Ausfahrten während der aktivierten Sperren nicht nutzen. Verstöße können mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden.
Wie die Polizei kontrolliert
Die Polizei führte am ersten Wochenende verstärkt Stichprobenkontrollen an den Abfahrten und auf den angrenzenden Landstraßen durch. Zwischen Freitag und Sonntag wurden 258 Fahrzeuge überprüft.
- 106 Autofahrer wurden nach der Abfahrt auf die neuen Regeln hingewiesen und zurück auf die Autobahn geschickt.
- 79 Fahrer erhielten eine mündliche Verwarnung, da sie die Verbotsschilder bereits passiert hatten. Bußgelder wurden dabei noch zurückhaltend verhängt.
Die Beamten setzten zunächst auf Aufklärung und Sensibilisierung, wie der Merkur berichtet. Für die Zukunft ist vorgesehen, Verstöße konsequenter mit Verwarnungen und Bußgeldern zu ahnden. Nach Angaben der Polizei und der Kommunen verlief die Maßnahme geordnet. Der Ausweichverkehr in den Dörfern rund um Rosenheim ging deutlich zurück, Anwohner äußerten sich erleichtert. Unsicherheiten gab es allerdings bei Autofahrern über den Zeitpunkt, ab wann ein Stau die Verbote auslöst.