So schnell geraten Autofahrer in der Falle
In Österreich kann bereits das Abstellen eines Autos auf fremdem Grund rechtliche Folgen haben. Denn dann greift die Besitzstörung, die für Autofahrer und Touristen relevant und teuer ist.
Denn es handelt sich bei der Besitzstörung nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um ein zivilrechtliches Verfahren. Entscheidend ist nicht, ob ein Schaden entsteht, sondern allein, ob der Besitz eines anderen ohne Erlaubnis genutzt oder beeinträchtigt wird.
Vor allem Reisende geraten damit in Situationen, die aus deutscher Sicht oft harmlos wirken, rechtlich aber Folgen haben können.
Was rechtlich als Besitzstörung gilt
Eine Besitzstörung liegt vor, wenn jemand ohne Zustimmung des Besitzers in dessen Besitz eingreift und ihn dadurch an der Nutzung hindert oder stört. Für Autofahrer reicht dafür bereits das Parken oder Halten auf privatem Grund. Weder die Dauer noch die Absicht spielen eine Rolle. Auch wenige Minuten können genügen.
Maßgeblich ist allein, dass es sich um privaten Besitz handelt und keine Erlaubnis vorliegt.
Typische Situationen für Autofahrer
In der Praxis entstehen Besitzstörungsverfahren häufig in Situationen, in denen der private Charakter einer Fläche nicht eindeutig erkennbar ist. Dazu zählen unter anderem Kundenparkplätze, Zufahrten zu Wohnanlagen oder größere Hofflächen, die optisch wie öffentlicher Raum wirken.
Häufige Konstellationen sind:
- Parken auf Supermarkt- oder Hotelparkplätzen
- Abstellen auf privaten Zufahrten oder Innenhöfen
- Halten auf nicht klar abgegrenzten Grundstücken
- Nutzung privater Flächen außerhalb erlaubter Zeiten
- Parken in Tourismusregionen nahe Seen, Skigebieten oder Altstädten
Warum Touristen besonders häufig betroffen sind
Touristen sind überdurchschnittlich betroffen, weil ihnen Ortskenntnis fehlt und Eigentumsverhältnisse oft nicht eindeutig erkennbar sind. Hinweisschilder sind teilweise klein, schlecht platziert oder nur auf Deutsch formuliert. Hinzu kommen Navigationssysteme, die Fahrzeuge auf scheinbar nutzbare Flächen führen.
In stark frequentierten Urlaubsregionen wurde Besitzstörung in der Vergangenheit zudem konsequent verfolgt, häufig mit anwaltlicher Unterstützung.
Ablauf eines Besitzstörungsverfahrens
Typischerweise wird das abgestellte Fahrzeug dokumentiert. Anschließend erhält der Fahrzeughalter ein anwaltliches Schreiben mit einer Zahlungsforderung zur außergerichtlichen Erledigung. Häufig wird zusätzlich eine Unterlassungserklärung verlangt.
Wichtig ist: Es handelt sich nicht um eine staatliche Strafe, sondern um eine private zivilrechtliche Forderung.
Kosten und neue gesetzliche Regelung seit 2026
Bis Ende 2025 konnten solche Verfahren für Autofahrer teuer werden. Zahlungsforderungen zwischen 300 und 800 Euro waren keine Seltenheit, selbst bei sehr kurzen Haltevorgängen. Grundlage waren allgemeine Streitwerte und anwaltliche Tarifregelungen, die auch bei Bagatellfällen hohe Kosten ermöglichten.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt jedoch eine neue gesetzliche Regelung, die Besitzstörungsverfahren mit Kraftfahrzeugen deutlich begrenzt. Kurzzeitiges Halten, Wenden oder Anhalten ohne Behinderung oder Schaden gilt nun in vielen Fällen nicht mehr als Besitzstörung.
Zudem sind die Kosten gesetzlich gedeckelt. Der anwaltliche Tarif darf höchstens 107,76 Euro betragen. Kommt es zu einer ersten Gerichtsverhandlung, fällt zusätzlich eine Gerichtsgebühr von 70 Euro an, bei frühzeitigem Rückzug der Klage nur 35 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Streitwert auf 40 Euro festgesetzt.
Kostenvergleich zur Einordnung:
- früher häufig: 300 bis 800 Euro
- seit 2026 regelmäßig: rund 110 bis 180 Euro
Damit verlieren Bagatellfälle ihren finanziellen Anreiz, echte Besitzverletzungen bleiben aber weiterhin einklagbar.
