Müll aus dem Auto werfen kostet ab sofort Strafe

In Italien gilt seit dem 8. August 2025 eine neue Regelung, die das Wegwerfen von Abfällen aus Fahrzeugen deutlich strenger ahndet.
Rechtsgrundlage ist das "decreto-legge 8 agosto 2025, n. 116", das im offiziellen italienischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Das Dekret ergänzt die italienische Straßenverkehrsordnung "Codice della Strada" um höhere Bußgelder und neue Sanktionsmöglichkeiten. Es trat mit Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle, die auf italienischen Straßen unterwegs sind – auch für Touristen.
Hintergrund der Verschärfung ist die wachsende Vermüllung vieler Straßenabschnitte. Entlang von Autobahnen, Landstraßen und sogar in Ortschaften finden sich immer häufiger weggeworfene Zigarettenkippen, Flaschen, Plastiktüten oder ganze Müllsäcke. Die Regierung sieht darin nicht nur ein ästhetisches, sondern vor allem ein Umweltproblem. Mit höheren Strafen und erleichterten Kontrollmöglichkeiten will man gegen diesen Missstand vorgehen.
Klar definiertes Verbot
Die Neuregelung untersagt ausdrücklich, aus einem fahrenden oder auch stehenden Fahrzeug Abfälle jeglicher Art zu entsorgen. Erfasst sind sowohl kleine Abfälle wie Kaugummis, Zigarettenstummel oder Papiertaschentücher als auch größere Gegenstände wie Flaschen, Dosen oder gefüllte Müllsäcke. Die Vorschrift gilt nicht nur für den Fahrer, sondern auch für alle Mitfahrenden.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass Verstöße nicht mehr zwingend durch Anhalten des Fahrzeugs festgestellt werden müssen. Videoaufnahmen – zum Beispiel von Überwachungskameras an Autobahnen, in Städten oder von privaten Betreibern – können als Beweismittel dienen und reichen für ein Bußgeldverfahren aus.
Höhere Bußgelder im Überblick
Besonders strenge Regeln gelten für Verstöße in Naturschutzgebieten, in der Nähe von Flüssen, Seen oder am Meer. In diesen Fällen kann zusätzlich zum Bußgeld ein zeitweiliger Führerscheinentzug angeordnet werden. Liegt eine konkrete Gefährdung von Menschen, Tieren oder der Umwelt vor, ist auch eine strafrechtliche Verfolgung mit möglichen Haftstrafen vorgesehen.
Auswirkungen auf den Straßenverkehr
Durch die Möglichkeit, Verstöße per Video zu ahnden, steigt das Risiko, bei Regelverstößen entdeckt zu werden, erheblich. Die Behörden setzen auf ein engmaschiges Netz von Kameras, die sowohl von Kommunen als auch von privaten Betreibern betrieben werden. Gerade an stark frequentierten Strecken und touristischen Hotspots sollen so mehr Fälle dokumentiert und sanktioniert werden.
Für Autofahrer bedeutet das, dass sie auch ohne direkten Polizeikontakt mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen, wenn sie Abfälle aus dem Fahrzeug entsorgen. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Fahrzeug nur kurz am Straßenrand abgestellt haben.
Wie ist das in Deutschland geregelt?
Auch in Deutschland ist das Wegwerfen von Abfällen aus Fahrzeugen verboten. Anders als in Italien gibt es hier jedoch keine einheitliche bundesweite Regelung zu den Bußgeldern, da Umwelt- und Naturschutzrecht in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt. Entsprechend variieren die Strafen je nach Bundesland und Art des entsorgten Mülls zum Teil erheblich.
Für kleine Abfälle wie Zigarettenkippen, Einwegbecher oder Papiertaschentücher liegen die Bußgelder meist zwischen etwa zehn und 120 Euro. Wer größere oder gefährlichere Abfälle wie Glasflaschen, volle Müllsäcke oder sperrige Gegenstände entsorgt, muss in vielen Bundesländern mit deutlich höheren Strafen rechnen. Hier können Beträge zwischen 25 und 400 Euro fällig werden, in einigen Fällen sogar bis zu 1.000 Euro.
Besonders hoch fallen die Strafen aus, wenn es sich um umweltschädliche Abfälle handelt oder wenn spezielle Umwelt- und Naturschutzgesetze greifen. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen sind in solchen Fällen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich. Das gilt vor allem dann, wenn eine größere Menge gefährlicher Abfälle illegal entsorgt wird oder wenn Schutzgebiete betroffen sind.
Bei der Entsorgung von Altreifen – ein häufiges Problem entlang von Landstraßen – werden pro Reifen je nach Bundesland mindestens 75 Euro fällig. Werden durch weggeworfene Gegenstände andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, können neben dem Bußgeld auch Punkte in Flensburg und zusätzliche Sanktionen verhängt werden.