Wo gibt es denn so was?

Das rote Stoppschild mit acht Ecken ist international gleich, doch gibt es tatsächlich auch ein blaues Stoppschild. Was hat es damit auf sich und wo gibt es das Schild?
Die Form des Stoppschildes wurde bewusst gewählt, um sich von anderen Schildern abzuheben und auch bei schlechter Sicht eindeutig erkennbar zu bleiben. Trotz der Einheitlichkeit gibt es in den USA auch Stoppschilder mit blauem Hintergrund.
Auf Hawaii sind blaue Stoppschilder besonders verbreitet. Der Grund liegt darin, dass offizielle rote Stoppschilder auf Privatgelände nicht verwendet werden dürfen, und auf Hawaii ein Großteil der Grundstücke in privater Hand sind. Grundstückseigentümer greifen deshalb auf die blaue Variante zurück, die dieselbe Funktion erfüllt.
Auch in anderen US-Bundesstaaten sind blaue Stoppschilder anzutreffen, etwa in Wohnanlagen oder auf Zufahrtsstraßen zu privaten Arealen. Auf öffentlichen Straßen sind sie hingegen nicht zulässig.
Bedeutung für Verkehrsteilnehmer
Autofahrer sollten blaue Stoppschilder genauso behandeln wie die roten Varianten. Sie fordern dazu auf, an der entsprechenden Stelle vollständig anzuhalten und die Vorfahrt zu prüfen. Der Farbunterschied dient lediglich der Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Raum.
Seinen Ursprung hat das achteckige Stoppschild in den USA, wo es in den 1920er-Jahren eingeführt wurde. Unterschiedliche Formen wurden erprobt, bis sich das Achteck durchsetzte, weil es sich klar von anderen Zeichen unterschied.
Stoppschild war mal gelb
Ursprünglich war das Stoppschild gelb, da es bei Dunkelheit besser sichtbar war. Erst mit der Entwicklung reflektierender Materialien konnte Rot als Standard eingesetzt werden. Seit 1954 ist in den USA das rote Achteck verbindlich festgeschrieben. Mit der Wiener Konvention über Straßenverkehrszeichen von 1968 wurde das Achteck auch international zum Standard erklärt. In Deutschland ist es als Verkehrszeichen 206 "Halt! Vorfahrt gewähren" in der Straßenverkehrsordnung verankert.
Ein Stoppschild verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer, an der Haltlinie oder – wenn diese fehlt – an der Sichtlinie vollständig anzuhalten. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können Bußgelder oder im Wiederholungsfall auch Fahrverbote nach sich ziehen.