Bundesregierung erteilt Absage
Derzeit mehren sich Berichte, die Bundesländer wollten via Bundesrat Blitzer-Warnapps in Deutschland vollständig verbieten. Diese Darstellung ist in dieser Form nicht korrekt.
Zwar forderten die Länder in der Bundesratssitzung im Dezember 2025 im Rahmen ihrer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eine Verschärfung der bestehenden Regeln. Ein generelles Verbot von Blitzer-Warnapps lehnt die Bundesregierung jedoch ausdrücklich ab. Das ergibt sich aus der Gegenäußerung der Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren.
Bundesländer bemängeln Nutzungsverbot
Ausgangspunkt der Berichte ist eine Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Darin bemängeln die Länder, dass das bestehende Nutzungsverbot in der Praxis nur schwer durchsetzbar sei. Das Verbot dürfe, so heißt es wörtlich, "nicht weiter von Zufallsfunden bei Polizeikontrollen abhängig sein". Diese Forderung wird indes als unmittelbar bevorstehendes Komplettverbot interpretiert. Tatsächlich enthält das Gesetzgebungsverfahren jedoch eine klare Gegenposition der Bundesregierung.
In ihrer Gegenäußerung stellt die Bundesregierung zunächst das gemeinsame Ziel heraus, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zugleich grenzt sie sich aber eindeutig von der Forderung nach einem generellen App-Verbot ab. Wörtlich erklärt sie, "das dabei vorgeschlagene gänzliche Verbot von sogenannten Blitzerwarnapps wird seitens der Bundesregierung abgelehnt".
Statt einer Ausweitung des Verbots verweist die Bundesregierung auf die Verantwortung der Länder bei der Durchsetzung des geltenden Rechts. Maßgeblich sei die Kontrolldichte im Straßenverkehr. Diese liege "in der Zuständigkeit der Länder". Eine gesetzliche Verschärfung auf Bundesebene sei aus Sicht der Bundesregierung nicht der richtige Ansatz.
Es bleibt bei dem Nutzungsverbot von Blitzer-Warnern
Damit bleibt es bei der bestehenden Rechtslage. In Deutschland ist nicht das Vorhandensein einer Blitzer-Warnapp verboten, sondern ausschließlich deren Nutzung während der Fahrt. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine App auf dem Smartphone oder ein separates Warngerät handelt. Voraussetzung für eine Ahndung ist weiterhin, dass die Nutzung konkret festgestellt wird. Vorgesehen sind ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.
Die von den Ländern gezogene Parallele zu anderen europäischen Staaten wird im Dokument ebenfalls aufgegriffen, jedoch nicht übernommen. Zwar wird auf Länder wie Frankreich verwiesen, in denen Blitzer-Warnapps deutlich strenger geregelt sind. Die Bundesregierung macht jedoch deutlich, dass eine Angleichung an diese Praxis nicht geplant ist. Ein entsprechender Regelungsvorschlag findet sich im Gesetzentwurf nicht.
Entscheidend ist damit die Differenzierung zwischen politischer Forderung und geltendem Recht. Die Stellungnahme des Bundesrates ist Teil des parlamentarischen Verfahrens, entfaltet für sich genommen aber keine Rechtswirkung. Erst eine entsprechende Gesetzesänderung könnte die Nutzung von Blitzer-Warnapps weiter einschränken. Eine solche Änderung wird von der Bundesregierung ausdrücklich nicht unterstützt.
