Kostet Diesel bald mehr?

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat der Bundesregierung in einem aktuellen Sonderbericht insgesamt 22 konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um die Einnahmebasis des Bundes nachhaltig zu stärken. Dazu gehört auch die Abschaffung der geringeren Steuer für Diesel-Kraftstoff.
Der Bericht, der sich unter anderem auf steuerliche Subventionen sowie strukturelle Schwächen der Finanzverwaltung konzentriert, beziffert das mögliche Einsparpotenzial auf rund 30 Milliarden Euro jährlich für Bund und Länder. Zu den zentralen Empfehlungen zählt auch die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Dieselkraftstoff – dem sogenannten Dieselprivileg.
"Dazu gehört natürlich auch ein Quäntchen Mut, hier Verantwortung zu übernehmen", sagte der Präsident des Bundesrechnungshofs Kay Scheller am Dienstag (15.4.2025) mit Blick auf die Politik. Es gehe um Milliardenbeträge, deren Streichung mit spürbaren Einschnitten für die Betroffenen verbunden sein könne. Scheller betonte: "Maßnahmen, die zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen, sind dringlicher denn je." Die Haushaltslage bleibe angespannt, allein auf konjunkturell bedingte Steuermehreinnahmen zu setzen, reiche nach Einschätzung der Behörde nicht aus.
Dieselprivileg weder gerechtfertigt noch klimapolitisch gut
Der Bundesrechnungshof (BRH) spricht sich in seinem Bericht ausdrücklich für eine Angleichung der Energiesteuersätze von Diesel und Benzin aus. Die aktuelle steuerliche Besserstellung von Dieselkraftstoff, die seit dem Jahr 2003 besteht, hält die Behörde weder für gerechtfertigt noch für klimapolitisch vertretbar.
Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs sind dem Bund allein in den vergangenen fünf Jahren durch die niedrigere Besteuerung von Diesel zweistellige Milliardenbeträge an Steuereinnahmen entgangen. Für das Jahr 2022 werden Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 7,2 Milliarden Euro angegeben. Insgesamt schätzt die Behörde das Mehreinnahmepotenzial einer Angleichung auf etwa sieben Milliarden Euro jährlich – abhängig davon, ob und welche Ausgleichsmaßnahmen die Bundesregierung ergreift.
Trotz dieses erheblichen finanziellen Volumens wird die steuerliche Begünstigung bislang nicht im offiziellen Subventionsbericht der Bundesregierung aufgeführt. Zur Begründung verweist das Bundesfinanzministerium (BMF) auf eine höhere Kraftfahrzeugsteuer für Dieselfahrzeuge, die den Steuervorteil bei der Energiesteuer kompensieren solle. Diese Argumentation teilt der Bundesrechnungshof nicht.
In seinem Bericht kritisiert die Behörde insbesondere, dass das BMF die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze im Rahmen des sogenannten Tankrabatts im Jahr 2022 nicht genutzt habe, um die steuerliche Ungleichbehandlung von Benzin und Diesel grundlegend zu evaluieren.
Der BRH hält eine Reform für überfällig und verweist dabei auch auf die umwelt- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Eine steuerliche Gleichbehandlung von Kraftstoffen sei ein notwendiger Schritt hin zu einem konsistenteren und klimaverträglicheren Abgabensystem.
Einordnung: Was ist das Dieselprivileg?
Unter dem Dieselprivileg versteht man die steuerliche Begünstigung von Dieselkraftstoff gegenüber Benzin im Rahmen des Energiesteuergesetzes. Der Energiesteuersatz für Diesel beträgt derzeit 47,04 Cent pro Liter, während Benzin mit 65,45 Cent pro Liter besteuert wird. Der Unterschied von rund 18 Cent pro Liter stellt einen erheblichen Steuervorteil dar, der ursprünglich eingeführt wurde, um vornehmlich dem gewerblichen Güterverkehr entgegenzukommen.
Der Bundesrechnungshof hatte auch schon in der Vergangenheit mit seinen Einschätzungen die Politik ermahnt, das Dickicht von Steuervergünstigungen und Privilegien auszudünnen. Zuletzt hatte der Vorschlag des BRH zum Ende der Kfz-Steuerbefreiung für Bauern sowie der Förderung des Agrar-Diesels für Aufsehen gesorgt. Auch hatte die Behörde die Vergabe von H-Kennzeichen im Visier.