5 Sekunden als Limit
China will die minimale Spurtzeit von Autos auf 5 Sekunden festschreiben. Das eingeschränkte Spurtvermögen soll der Verkehrssicherheit dienen. Die geplante Neuregelung lässt Spurtfreaks aber ein Hintertürchen offen.
Das chinesische Ministerium für Öffentliche Sicherheit ist im Reich der Mitte auch für die nationale Fahrzeugsicherheitsnorm zuständig. Jetzt hat die Behörde einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Spurtzeit von potenten Autos auf minimal 5 Sekunden festschreibt. Damit soll das Gefahrenpotenzial bei extremen Beschleunigungsmanövern entschärft und so die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Mehr Aufwand für Sprint-Fans
Der Entwurf, der in der chinesischen Öffentlichkeit schnell für Aufsehen und Widerspruch gesorgt hat, ist aber gar nicht so scharf, wie er zunächst wirkt. Das Ministerium stellte klar, dass es sich bei der Spurt-Begrenzung um eine künftige Standardeinstellung bei neuen Autos handeln soll, nicht um eine generelle Leistungsbegrenzung. Konkret sieht der Entwurf vor, dass Autos nach dem Einschalten der Zündung so konfiguriert sind, dass die minimale Spurtzeit von 5 Sekunden nicht unterschritten werden kann. Selbstverständlich bleibt es jedem Fahrer offen, im Bordmenü sein Auto nach dem Zündungsstart wieder so zu konfigurieren, dass es die volle Leistung abrufen kann. Dieser Eingriff muss aber nach jedem Zündungsstart neu vorgenommen werden. Beschränkt werden soll also nur die Leistung unmittelbar nach dem Start, nicht aber die Leistung generell.
Zielt hauptsächlich auf E-Autos
Hintergrund für die geplante Neuregelung ist das extrem hohe Anfahrdrehmoment von modernen Elektroautos. Die aus dem Stand abrufbare hohe Leistung könne manche Fahrer überfordern und so zu gefährlichen Situationen führen. Das Ministerium habe eben in diesem Bereich ein erhöhtes Unfallaufkommen registriert. Betroffen von der Neuregelung, so sie denn kommt, wären auch potente Verbrennermodelle. Hier ist das Risiko von Unfällen ähnlich hoch, die Verbreitung solcher Modelle ist aber eher gering.
Derzeit befindet sich das neue Gesetz noch in der Entwurfsphase. Änderungen in alle Richtungen sind noch möglich, ebenso wie eine komplette Absage an eine Neuregelung.
