Polizei beschlagnahmt erstmals Raser-Benz
Die Polizei in Heilbronn hat am Donnerstag (30.10.2025) erstmals das Auto eines mehrfach auffälligen Fahrers beschlagnahmt. Der Mercedes-Benz CLS 500 4-Matic eines Heilbronner Fahrzeughalters wurde auf Anordnung des Polizeipräsidiums vorläufig für 14 Tage eingezogen.
Hintergrund der Aktion sind wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im Stadtgebiet. Der Mann soll mehrfach durch überhöhte Geschwindigkeit und unnötigen Lärm aufgefallen sein. Nach Angaben der Polizei wurden mit dem Fahrzeug gefährliche Fahrmanöver an bekannten Treffpunkten der sogenannten Poser- und Tuningszene durchgeführt. Zudem war der Pkw mit einer nicht zugelassenen Rad-Reifenkombination unterwegs.
Polizeipräsident Frank Spitzmüller erklärte: "Neben konsequenter Anzeige des jeweiligen Verkehrsvorgangs beschlagnahmen wir im Einzelfall polizeirechtlich das genutzte Kraftfahrzeug, sofern konkret zu besorgen ist, dass eine Verkehrsgefahr ausgehend von unbelehrbaren Fahrzeuglenkern beziehungsweise Fahrzeughaltern besteht oder fortbesteht." Und weiter: "Die Straßen von Heilbronn sind keine Renn- oder Versuchsstrecken für Autoprotzer."
Rechtliche Grundlage und Bedeutung des Falls
Die Beschlagnahme stützt sich auf § 38 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Sie dient dazu, ein Fahrzeug, von dem eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, vorübergehend aus dem Verkehr zu ziehen. Im vorliegenden Fall hat der Halter keinen gültigen Führerschein und soll sein Auto wiederholt auch anderen Personen überlassen haben, die ebenfalls Verkehrsverstöße begingen.
Der Fall gilt als Präzedenzfall. "Sollte das Verfahren vor Gericht bestätigt werden, könnte die Polizei künftig häufiger auf dieses Mittel zurückgreifen", sagte Polizeisprecher Frank Belz laut "SWR". Die Maßnahme hat damit potenziell Signalwirkung für ähnliche Fälle.
Konsequenzen und weitere Schritte
Der Fahrzeughalter hat nun 14 Tage Zeit nachzuweisen, dass von seinem Auto keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht. Nach Einschätzung der Polizei bleibt ihm dazu kaum mehr als der Verkauf oder die Abmeldung des Fahrzeugs. Wird kein Nachweis erbracht, kann die Frist wiederholt verlängert werden. Letztlich kann die Stadt Heilbronn den dauerhaften Einzug des Fahrzeugs beantragen.
Eine Entschädigung erhält der Halter in diesem Fall nicht. Bei geleasten Fahrzeugen kann zudem das Autohaus reagieren und den Vertrag kündigen, sodass das Auto zurückgegeben werden muss.
Politische und gesellschaftliche Reaktionen
Bereits im Jahr 2024 hatten der Heilbronner Stadtrat Christian Troßbach (CDU) und der Richter Alexander Lobmüller gefordert, Fahrzeuge von Rasern konsequent zu beschlagnahmen. Lobmüller, der im sogenannten Wollhaus-Prozess ein Mordurteil gegen einen Raser fällte, hatte sich für präventive Maßnahmen ausgesprochen, um gefährliches Verhalten im Straßenverkehr frühzeitig zu unterbinden.
Heilbronn gilt seit Jahren als Schwerpunktregion für die Poser- und Raserszene. Polizei und Stadtverwaltung haben ihre Maßnahmen zuletzt deutlich verschärft. Dazu zählen verstärkte Kontrollen, gezielte Einsätze an bekannten Treffpunkten und die Möglichkeit, gefährliche Fahrzeuge auch ohne vorangegangenes Strafurteil aus dem Verkehr zu ziehen.
Nicht der erste Fall in Deutschland
Der Fall aus Heilbronn ist nicht der erste in Deutschland. Seit Einführung des § 315d StGB im Jahr 2017 gibt es zahlreiche Fälle, in denen Fahrzeuge nach illegalen Straßenrennen strafrechtlich eingezogen wurden – also endgültig, nicht nur vorübergehend. Solche Entscheidungen wurden unter anderem in Hamburg und Nordrhein-Westfalen getroffen und betreffen nach Auskunft der Bundesregierung auch Fahrzeuge, die bei Verdacht auf ein Rennen beschlagnahmt wurden.
Bereits im März und April 2024 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mehrfach bestätigt, dass die Polizei das Auto eines "uneinsichtigen Rasers" zur Gefahrenabwehr sicherstellen darf – etwa bei Geschwindigkeiten von bis zu 120 km/h innerorts und wiederholten massiven Verstößen. Diese Urteile belegen, dass entsprechende polizeirechtliche Fahrzeugmaßnahmen bereits vor dem Fall in Heilbronn rechtlich gestützt waren.
