Nach Blitzer-Urteil
Nach dem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs, wonach Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr ohne überprüfbare Messdaten nicht gerichtsfest sind, will der Hersteller Jenoptik seine Lasergeräte nachrüsten.
Wir der Spiegel berichtet, hat Jenoptik angekündigt, noch im Juli der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eine Software-Änderung für das Lasermessgerät Modell Traffistar S 350 vorlegen zu wollen, die die Kritikpunkte aus dem Urteil zu den Rohmessdaten aufgreife. Danach sollen laut „Spiegel“ alle Messanlagen des entsprechenden Typen bundesweit mit dem Update aufgerüstet werden.
Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 5. Juli 2019 festgestellt, dass die derzeit von diesem Messgerät gespeicherten Daten „keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses“ erlauben. Die Speicherung der Rohdaten sei aber technisch ohne großen Aufwand möglich.
Insofern sah das Gericht die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt. Geklagt hatte ein Autofahrer, der innerorts mit 27 km/h zu viel erwischt worden und eigentlich 100 Euro zahlen sollte. Im Kern hatte der betroffene Fahrer moniert, dass das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Gerät nicht alle Messdaten speichere. Er könne daher keine Messfehler aufzeigen.
Hersteller kritisiert Urteil, rüstet aber nach
Jenoptik hatt direkt nach der Urteilsverkündung in einer Stellungnahme erklärt, man halte „das Urteil für nicht richtig. Es setzt ein schlechtes Zeichen für die Verkehrssicherheit in Deutschland. Die Messtechnik funktioniert zuverlässig und korrekt.“ Das Messgerät TraffiStar S350 erfülle alle bestehenden gesetzlichen Regelungen für eichpflichtige Messgeräte nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung.
Die Zulassung für das Messgerät durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) werde durch das Urteil nicht aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof stellt auch nicht in Frage, dass die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 ein standardisiertes Messverfahren darstellt und technisch einwandfrei funktioniert. Zudem gelte das Urteil nur im Saarland. Es gebe aus der Sicht von Jenoptik keine Veranlassung, die Anlagen in anderen Bundesländern abzuschalten. Die Frage der Erforderlichkeit einer Speicherung von Rohmessdaten wird in der Rechtsprechung von Oberlandesgerichten mehrfach ausdrücklich verneint und damit klar anders als vom Saarländischen Verfassungsgerichtshof bewertet.