Sprinter und Co. brauchen ab 2026 Fahrtenschreiber
Die EU schreibt ab Juli 2026 intelligente Fahrtenschreiber auch für leichte Nutzfahrzeuge vor. Für Betriebe bringt das neue Pflichten und Investitionen.
Die Europäische Union weitet ihre Vorschriften für den Straßenverkehr weiter aus. Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Pflicht zur Nutzung von intelligenten Tachographen erstmals auch für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Betroffen sind Fahrzeuge, die grenzüberschreitend unterwegs sind oder sogenannte Kabotagefahrten durchführen. Damit endet eine lange Übergangsfrist des Mobilitätspakets I, das seit 2020 schrittweise umgesetzt wird.
Ein neuer Geltungsbereich
Die rechtliche Grundlage bilden mehrere EU-Verordnungen, die mit der Anpassung von 2020 auf leichtere Nutzfahrzeuge ausgeweitet wurden. Bislang galt die Pflicht nur für Lastwagen ab 3,5 Tonnen, künftig betrifft sie auch Transporter und Lieferwagen, sobald diese international eingesetzt werden. Reine Inlandstransporte, nicht-gewerbliche Fahrten oder Werkverkehre ohne Fahrertätigkeit als Hauptberuf bleiben dagegen außen vor. Zusätzlich gilt die Vorgabe unabhängig vom Gewicht für Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen.
Wer unterliegt den Regeln
Die Verpflichtung betrifft vor allem kleine und mittlere Transportunternehmen, die bislang mit flexibleren Regeln arbeiten konnten. Kabotagefahrten, also Transporte innerhalb eines Landes durch ausländische Unternehmen, fallen ebenso unter die neue Pflicht. Ziel der Regulierung ist es, europaweit vergleichbare Wettbewerbsbedingungen herzustellen und die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten auch für leichtere Fahrzeuge sicherzustellen.
Neue Anforderungen an Betriebe
Für Flottenbetreiber bedeutet die Umstellung konkrete Investitionen. Fahrzeuge müssen mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet werden, was ausschließlich in zertifizierten Werkstätten erfolgen darf. Neben der technischen Umrüstung sind organisatorische Maßnahmen erforderlich: Fahrer- und Fahrzeugdaten müssen regelmäßig heruntergeladen, archiviert und mindestens zwölf Monate aufbewahrt werden. Zudem sind Schulungen des Personals vorgesehen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Technik und Kontrolle
Die intelligenten Fahrtenschreiber sind mehr als reine Messgeräte für Lenk- und Ruhezeiten. Sie erfassen auch Grenzübertritte mit Satellitensystemen, registrieren Be- und Entladevorgänge sowie Manipulationsversuche und können von Kontrollstellen aus der Ferne überprüft werden. Durch die digitale Vernetzung lassen sie sich in bestehende Flottenmanagementsysteme integrieren, wodurch Unternehmen ihre Abläufe effizienter steuern können. Gleichzeitig steigt jedoch der Aufwand für Datenverwaltung und Compliance.
Folgen bei Nichteinhaltung
Die Einhaltung der neuen Pflichten wird europaweit kontrolliert. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen, die je nach Land erheblich ausfallen können. In Deutschland liegen sie bei bis zu 1.500 Euro pro Kontrolle, in anderen Staaten, etwa Italien, deutlich höher. Hinzu kommen mögliche Stilllegungen oder Einschränkungen von Transportgenehmigungen.
