Warum es das Schild wirklich gibt!

Manche Autofahrer begegnen am Ortseingang diesem Schild, das sie so noch nicht gesehen haben. Statt des gelben Ortseingangsschildes mit Ortsnamen steht dort eine Tafel, auf der nur "Geschlossene Ortschaft" zu lesen ist. Was hat es damit auf sich?
Bei dem neuen Schild handelt es sich nicht um ein neues Verkehrszeichen, sondern um eine Ersatz-Ortstafel. Sie erfüllt dieselbe Funktion wie eine normale Ortstafel und markiert den Beginn der geschlossenen Ortschaft.
Warum das Schild aufgestellt wird
Ortstafeln haben im deutschen Verkehrsrecht eine zentrale Bedeutung. Sie trennen den Bereich der freien Strecke von der geschlossenen Ortschaft. Normalerweise tragen sie den Ortsnamen, wie in der Straßenverkehrs-Ordnung (Zeichen 310 und 311) vorgesehen. Fehlt ein solches Schild – etwa durch Diebstahl, Vandalismus oder andere Einschränkungen –, muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde dennoch dafür sorgen, dass der Beginn der Ortschaft klar erkennbar bleibt.
Da die Anfertigung und Montage neuer Ortsschilder Zeit benötigt, greifen Straßenmeistereien in solchen Fällen zu einer Ersatzlösung. Die gelbe Tafel mit der Aufschrift "Geschlossene Ortschaft" – manchmal mit dem Zusatz "Ersatz-Ortstafel" – ist ein Provisorium, das die Rechtslage sichert, bis ein reguläres Schild wieder aufgestellt werden kann.
Beispiele aus der Praxis
In den vergangenen Jahren tauchten diese Ersatzschilder mehrfach auf. Im sauerländischen Deutmecke wurde eine solche Tafel am Ortseingang aufgestellt, was bei Ortsfremden zunächst für Irritation sorgte. In Warstein-Hirschberg setzte die Straßenmeisterei NRW nach dem Diebstahl eines Ortsschildes eine Ersatztafel mit der Aufschrift "Geschlossene Ortschaft – Ersatz-Ortstafel" ein.
Auch in Höxter griff man zu dieser Lösung, nachdem Schilder verschwunden waren. In Starnberg in Bayern wurden nach mehrfachen Diebstählen unbeschriftete gelbe Tafeln verwendet, die dennoch rechtlich als Ortstafeln gelten.
Welche Regeln ab der Ortstafel gelten
Mit dem Passieren einer Ortstafel beginnt rechtlich die geschlossene Ortschaft. Das hat weitreichendere Folgen als nur die Begrenzung auf 50 km/h. Für alle Verkehrsteilnehmer greifen spezielle Vorschriften, die den Straßenverkehr in dicht bebauten Gebieten sicherer machen sollen.
- Innerorts gilt für alle Kraftfahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
- Vor Kreuzungen, Einmündungen und Bahnübergängen sind die Abstände beim Halten und Parken geringer als außerorts.
- Auf Vorfahrtsstraßen ist das Parken erlaubt, was außerhalb geschlossener Ortschaften untersagt ist.
- Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen dürfen in Wohngebieten nachts nicht regelmäßig abgestellt werden.
- Das unnötige Hupen oder Hin- und Herfahren ist untersagt, wenn andere dadurch belästigt werden.
- Fahrer schwerer Fahrzeuge müssen beim Rechtsabbiegen besondere Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger nehmen.
Die Missachtung dieser Regeln wird innerorts strenger geahndet als außerorts. Wer die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Ab 21 km/h zu viel innerorts werden mindestens 115 Euro fällig, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Bei Überschreitungen ab 31 km/h droht zusätzlich ein Fahrverbot. Auch falsches Parken oder unnötiger Lärm können innerhalb geschlossener Ortschaften mit Verwarn- oder Bußgeldern belegt werden.